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wenn ich alles richtig verstanden habe spielt ein Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt keine Rolle ob man Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft hat? Oder gibt es da Unterschiede? Ist es richtig wenn die Frau 2700€ Gehalt und der Mann 1200€ Rente pro Monat hat muss die Frau 50% des Mehrverdienstes als Unterhaltsausgleich in diesem Fall 1500:2=750€ an den Mann zahlen monatl. zahlen - auch bei Gütertrennung. Es wurde im Gütertrennungsvertrag ein gegenseitiger Unterhaltsverzicht festgelegt. Ist dies sittenwitrig oder real?

werkon

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