Doppelpost - sorry
Antwort
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Es wäre schön, wenn auf solche Fragen auch die endgültigen Ergebnisse geschrieben werden. Damit man mal weiß, was nun war ;)
Allerdings sehe ich das irgendwie anders. Du hast das Haus zwar geschenkt bekommen, aber soweit ich weiß, ist die Unterhaltsverpflichtung doch nur bis zum 1. Grad und damit Eltern <-> Kinder. Du bist aber 2. Grades: Oma -> Eltern -> du und somit meines Wissens nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Wenn sie das jetzt z. B. der Kirche geschenkt hätte, könnte das Amt doch auch nicht im Nachhinein von der Kirche Unterhalt anfordern.
Vielleicht gibt's aber noch eine Abschlussnachricht, schön wär's :)