wenn ein mietvertrag geschlossen wird, dann muss auch ein Mietzins angegeben werden und dann können die Eltern, wenn sie noch andere Einkünfte haben, steuerfällig werden. Schlecht für deine Eltern. Wenn die Eltern soziale Hilfen beziehen, dann kann natürlich das Einkommen des Kindes angerechnet werden. Wenn Sie nicht von staatlichen Hilfen abhängig sind, dann ist es egal.
Das Kind kann nur Hilfe bei Ämtern beantragen, wenn es nicht nur ein Kinder-Zimmer hat, sondern auch ein Bad (WC) und eine Küche (Schrankküche), andernfalls gehört es zur Gemeinschaft und bekommt dann auch ein geringeres ALG.
Auch mit einemr vertraglich geregelten Kostenzuschuss ist das so eine Sache. Da kann die Behörde oder das Arbeitsamt dann ganz genau die Kosten und die Einkünfte deiner Eltern prüfen und die finden immer ein Haar in der Suppe.
Bei uns war es so, wir wohnten mit Mietvertrag im Haus meiner Mutter und die wollten keine Mietbeihilfe zahlen, obwohl mein Mann nur eine Rente von 300€ bezog. Das war ja nicht so schlimm, aber deshalb wollten sie auch keine Kostenunterstützung für Heizung, Strom, Wasser und Müllabfuhr bezahlen und das tat meiner Mutter richtig weh, weil sie ja nicht die Kosten einer Großfamilie mit ihrer Rent übernehmen konnte. Die haben meine Mutter damit in die Armut getrieben und daß sie das Haus verkaufen musste.