Nur wenn Du vor Ablauf von 7 Jahren verfügst, musst Du die WOP zurückzahlen. Du kannst aber durchaus länger einzahlen, die Prämie steht Dir weiterhin zu.
Die Frau würde die große Witwenrente erhalten, solange Kinder erzogen werden! Diese beträgt 55% und wird unbefristet bezahlt.
Originaltext Wikipedia: Hat der Überlebende ein gewisses Alter erreicht oder erzieht er ein Kind oder ist er erwerbsgemindert, so bekommt er unbefristet 55 %
Ich kann mir nur vorstellen, dass der Baubeginn zählt (nachweislich).Wenn die Bauzeit sehr lange dauerte, kann es natürlich sein, dass das Finanzamt hier einen Abzug gewährt. Somit sicherlich eine Einzelfallentscheidung!
Man sollte in der Erbverzichtserklärung auch aufnehmen, dass dies den Pflichtteil beinhaltet, wenn dies der Fall sein soll.
Wikipedia sagt dazu: Die Caixa Geral de Depósitos S.A., kurz CGD, ist die größte Bank Portugals und vergleichbar den deutschen Sparkassen. Die Aktien befindet sich zu hundert Prozent im Eigentum des portugiesischen Staates. Der Sitz ist Lissabon. Das Grundkapital betragt 2.950.000.000 Euro.
Dass es Portugal nicht besonders gut geht, weisst Du ja - wenn man sich die aktuelle 4,75% der Bank genauer ansieht, dann wird diese als mittelsicher eingestuft. Rating, Downgrade etc. zur Anlage siehst Du hier: http://www.finanzen.net/anleihen/A0U574-Caixa-Geral-de-Depositos-Anleihe
Was die Einlagensicherung in Portugal betrifft trifft folgendes zu: Der portugiesische Einlagensicherungsfonds greift zu 100 Prozent bis maximal 100.000 Euro je Kunde und Bank. Dieser Schutz gilt für sämtliche Spareinlagen, die im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen auf einem Konto hinterlegt wurden und von der Bank zurückgezahlt werden müssen.
Für den Schutz von Anlegern, die ihr Kapital in Fonds und Aktien investiert haben, sieht das Anlegerentschädigungssystem eine Obergrenze von derzeit 25.000 Euro vor pro Kunde vor. zu finden unter: (bitte www davorsetzen - dann kommst Du auf die richtige Seite): tagesgeld.info/ratgeber/einlagensicherung/einlagensicherung-in-portugal/
Ja, der Betriebswert erhöht sich durch den Erwerb der Hagelnetze - deswegen wäre das Betriebsvermögen bei einer Scheidung dann höher. Die Differenz fällt unter den Zugewinn, das heisst, Dir steht die Hälfte zu!
Hallo Sokrates6, unser Steuerberater hat uns diesbezüglich kürzlich informiert. Wenn Du einen Zweitwohnsitz am Arbeitsplatz hast und eine wöchentliche Familienfahrt hast, musst Du dafür keinen geldwerten Vorteil entrichten. Werden aber mehr als eine Fahrt durchgeführt, dann liegt geldwerter Vorteil vor.
Hallo - man sollte nicht alle Mitarbeiter des AWD verteufeln, es kommt sicher auf den einzelnen an. Doch es ist ein Strukturvertrieb d.h. Mitarbeiter einer höheren Hierarchiestufe werben neue Mitarbeiter an, die ebenfalls Mitarbeiter werben. Alle zusammen vermitteln dann Produkte an die Kunden und erhalten dafür Provisionen.
In der Vergangenheit sind Strukturvertriebe häufiger in die Diskussion geraten, weil manche Mitarbeiter schlecht ausgebildet sind und nicht alle bedarfsorientiert beraten/verkaufen. Durch die Zunahme der Regulierung seitens der EU sind immer mehr Strukturvertriebe angehalten, ihre Mitarbeiter einer staatlichen Prüfung zu unterziehen. Vorreiter ist die Finanzdienstleistungsbranche mit der vorgeschriebenen IHK-Prüfung für Berater. (Quelle: http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Strukturvertrieb)
Ich habe einen sehr gut verdienenden Bekannten, der lässt alles über AWD laufen, weil er sich um nichts kümmern will. Bisher ist er gut damit gefahren, ob sich das auf Dauer bestätigt, wer weiß!
Ich bin gegenüber Sturkturvertrieben eher skeptisch!
Ein gemeinsames Darlehen geht meines Erachtens nicht. denn um die Förderung in voller Höhe auszuschöpfen, müssten beide Ehegatten einen separaten Darlehensvertrag führen.
Die Bank Austria schreibt: Ein Eigenmittelanteil ab 30 % ist für eine WohnFinanzierung optimal, damit die Rückzahlungen auch in den kommenden Jahren nicht zur Last werden.
Die Raiffeisen-Bank Österrreich schreibt: Eigenmittel sind das solide Fundament Ihrer Finanzierung – gerade wenn es um ein Wohnbauvorhaben geht. Als Faustregel gilt, dass Sie rund 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises bzw. der Baukosten als Eigenmittel haben sollten.
So handeln es vermutlich alle österreichischen Banken!
Ich denke es gibt Ausnahmen, von Fall zu Fall wird ggf. auf Eigenkapital verzichtet, gerade wenn die Bonitöt außergewöhnlich gut sein sollte!
Ich glaube da gibt es verschieden Richtlinien, je nach Art des Stipendiums. Für ein Kurzstipendium gilt z.b. : Wird im Zusammenhang mit dem Praktikum eine Vergütung gezahlt, oder wird zur Durchführung des Praktikums von dritter Seite ein Stipendium gewährt, so werden diese auf das Kurzstipendium angerechnet, wenn sie den Gegenwert von Euro 466,-- pro Monat übersteigen. (Quelle: www.htw-berlin.de)
Hier findest Du einen interessanten Artikel - gleich zu Beginn steht: " Ob die Kundes es annehmen, bleibt abzuwarten! Bezahlt wird per Funk, wenn man 4 cm am Lesegerät steht, ohne Eingabe einer PIN oder einer Unterschrift. Mach Dir selber ein Bild! Sicherlich muss man das nicht nutzen oder kann den Service ablehnen.
Der Ansatz von Tina34 ist richtig! Je mehr man verdient, desto höher ist die Besteuerung. 900 Euro + 2300 (11,5% von 20.000) und dann den Rechner von tina benutzen!
Du brauchst, auch um einen Gründungszuschuss zu bekommen, einen Businessplan und nach Möglichkeit 1 - 2 feste Auftraggeber, bei denen Du als Haushaltshilfe oder Reinigungskraft eine dauerhafte Tätigkeit auf selbständiger Basis hast. So hat es ein Bekannter von mir gemacht. Sein Steuerberater hat im beim Business-Plan geholfen, die Fixkosten mal festgestellt und ermittelt, was er monatlich erwirtschaften muss. Sein Business läuft seit 2 Jahren prima! Viel erfolg!
Die Kosten für eine klage werden den wert des Windmessers übersteigen. Ich würde den Handwerker nochmals bitten, dass er für den Schaden aufkommt. Oft reagieren die Betroffenen auch, wenn man androht, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Wenn er hört evtl. seinen guten Ruf zu verlieren wird er evtl. reagieren. Aber glaub mir, der Ärger wird es nicht wert sein!
Du solltest das vorab unbedingt mit Deiner Krankenkasse besprechen - ich kann mir nicht vorstellen, dass für eine solche Leistung eine Zusatzversicherung einspringt!
Es gibt die Möglichkeit, dass du über das Bonusprogramm etwas zurückbekommst. Meine Krankenkasse hat aber auch mit diversen Zahnärzten ein Preisabkommen getroffen, da bekam man die Leistung dann in sehr vielen Praxen günstiger. Ruf mal bei der Krankenkasse an.
Hier findest Du einiges zum Thema: http://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2011/252/Steuerfreie_Einkuenfte_nach_DBA
Ich würde es in Anlage N (steuerfreier Arbeitslohn nach DBA)eintragen - ein Anruf beim Finanzamt bringt sicher Klarheit - ggf. auch zur Progression, da weiss ich leider nichts dazu!
Da gibt es Stand heute noch keine Details!
Hallo Frankb007, für die britische Rente dürfte ja alles klar sein, oder. Bezieht sich Deine frage also auf die deutsche Rente, die Dir aus der Zeit vor der Auswanderung zusteht? Sicherlich hast Du ein offizielles Ablehnungsschreiben der Deutschen Rentenversicherung, oder beziehst Du Dich auf eine telefonische Aussage? Ich würde Einspruch einlegen und genau die Begründung angeben, die Du hier nennst: ...was auch mit Pflichtbeitragszeiten anderer Migliedstaaten erfuellt werden kann. Ansonsten würde ich einen anwalt kontaktieren.