Antwort
Trennung heisst noch lange nicht, dass die Ausgaben getrennt betrachtet werden.
- Ist die Scheidung eingereicht, Scheidungsantrag gestellt?
- Habt ihr Gütertrennung oder Zugewinn?
Ist der Scheidungsantrag nicht gestellt, dann wird es ganz schwierig, denn Diebstahl gibt es unter Eheleuten nicht.
Wenn der Scheidungsantrag gestellt ist, dann könntest du ihn verklagen auf Schadensersatz. Du kannst natürlich auch die Zahlungen über die Kreditkarte stoppen, aber dann wirst du verklagt und wirst sicherlich auch zahlen müssen.
Alternativ kannst du diese Ausgaben in den Pott der Scheidung mit einbringen. Das erhöht deinen Anspruch.
Auf jeden Fall solltest du zukünftig den Zugriff auf die Kreditkarte unterbinden. Lass dir eine neue ausstellen, dann hat er die Daten nicht mehr - oder sperre die aktuelle.