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Hallo, ich möchte meine Frage präzisieren: Ich war bisher der Meinung, dass der Altersentlastungsbetrag von der Summe der Zinseinnahmen vor Abzug des Freistellungsbetrages abgezogen wird.(ich habe keine weiteren Einnahmen außer meiner Altersrente) Nun unterscheidet man in Finanzfragen angeblich zwischen Einnahmen und Einkünften dahingehend, dass man von Einkünften spricht, nachdem der Freistellungsbetrag (bei Eheleuten 1602 €)von den Zinseinnahmen abgezogen worden ist. Dadurch verringert sich die Höhe des Altersentlastungsbetrages. Ist das so richtig?