das resultiert wohl aus der Tatsache, daß ein Arbeitgeber die Anteile an die Sozialversicherung abführen muss. Durch die Minijob-Anmeldung dürfte es mittlerweile aber doch eher üblich sein, die Putzfrau auch wirklich anzumelden.
Antwort
natürlich wenn das Konto bisher schon so geführt wurde,wird es auch funktionieren, der neue Kontoinhaber muß vermutlich mit dem,der die Kontogemeinschaft verlässt u. allen weiteren Kontoinhabern gemeinsam zur Bank wg neuer Unterschriftskarte
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.