nicht nur Bausparkassen, auch Banken sind kreativ, wenn sie hoch verzinste Verträge los werden wollen: bei mehrjährigen Sparverträgen wird gern mit Kündigung gedroht-sie beziehen sich auf das Kündigungsrecht gem. BGB. Wollen letztlich den höheren Zins nicht bezahlen, der sonst anfallen würde.Also auch hier sollte man vor jeder Vertragsänderung Vorsicht walten lassen. Bei Versicherungen kommen auch gern Umwandlungsangebote- geht man drauf ein, hat man plötzlich ungünstigere Klauseln. Aufpassen muß man also immer. Würde nicht nur Bausparkassen hier als schwarze Schafe an den Pranger stellen.

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Das ist doch eine Plattform für Leute die ernstgemeinte Fragen stellen und auch guten Rat erhalten wollen-Deine Frage ist in meinen Augen nur Werbung !

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das resultiert wohl aus der Tatsache, daß ein Arbeitgeber die Anteile an die Sozialversicherung abführen muss. Durch die Minijob-Anmeldung dürfte es mittlerweile aber doch eher üblich sein, die Putzfrau auch wirklich anzumelden.

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diese Frage hab ich gestern auch gestellt http://www.finanzfrage.net/frage/kann-ich-die-verlustbescheinigung-vom-letzten-jahr-nur-in-die-steuererklaerung-2012-geben

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als Privater Arbeitnehmer wirst Du die Überziehungszinsen nicht absetzen können- wenn Du eine Firma hast, siehts anders aus. Aber dann berät Dich vermutlich der Steuerberater

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Lies doch die AGBS des Kreditkartenanbieters durch, für gewöhnlich :ja, aber ganz genau sagts Dir nur der Herausgeber DEINER Kreditkarte

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natürlich wenn das Konto bisher schon so geführt wurde,wird es auch funktionieren, der neue Kontoinhaber muß vermutlich mit dem,der die Kontogemeinschaft verlässt u. allen weiteren Kontoinhabern gemeinsam zur Bank wg neuer Unterschriftskarte

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