Wenn DEINE Wohnung (die zweite) leer steht dann zahlst du die Steuer. Klar kannst du aus dem Zweifamilienhaus auch ein Einfamilienhaus machen. Dann zahlst du keine Steuer.
Dann stellt sich aber die Frage nach der "Kostenlosen" Überlassung an die Eltern, es sei denn das Wohnrecht gilt für beide Wohnungen.Hier würde dann eine üblihe Miete anzusetzen sein und zu versteuern.
Ändere das Wohnrecht auf ganze Haus ab, dann bist du alles los.
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