Als ich 2006 meine neue Arbeitsplatz antrat wurde im Arbeitsvertrag festgehalten, daß mein Arbeitgeber für mich eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung abschließt und diese nach zehn Jahren Anwartschaft auf mich über geht. Mein Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und ich bin die versicherte Person.
Da jetzt mein Arbeitsverhältnis beendet ist, möchte ich diese Versicherung kündigen und mir den Rückkaufswert auszahlen lassen. Jetzt möchte der Geschäftsführer die Police kündigen und den Rückkaufswert als Sonderzahlung auf meinen Lohn verbuchen. d.h. ich müsste volle Steuern zahlen, so wie beim Weihnachtsgeld. Gibt es da keine besseren Varianten, die für mich günstiger wären.

Gruß Thomas