Zusammenveranlagung bei Rentnerpaar mit zwei Wohnsitzen, einer im EU-Ausland?
Kann das Finanzamt eine Zusammenveranlagung verweigern, wenn sich der eine
Ehepartner eines Rentnerpaars in dem Wohnort in Frankreich mit Hauptwohnsitz
meldet, der andere Partner am Wohnort in Deutschland gemeldet bleibt ? Oder: Kann
man 2 Hauptwohnsitze haben?
EU,
Steuern