Lösung gefunden, nach einigen Irritationen über die Begriffe: Das WISO-Programm zeigt eine Entlastung in Deutschland, wenn für einige der vereinbarten Arbeitstage in CH KEIN Schweizer Steuerrecht bestand. Das trifft normalerweise nicht zu; also steht das gesamte ausländische Einkommen für den Progressionsvorbehalt zur Verfügung - oder wie das grammatikalisch heissen würde.
(gibt es keine andere Möglichkeit als sich selbst zu antworten, um eine weitere Frage zu stellen?)
Leider weiss ich jetzt noch immer nicht, was konkret in das neue Formular N-AUS (ab 2011 gültig) einzutragen ist. Es geht nur um die EIntragung der Anzahl Tage, die ich im Ausland gearbeitet haben muss oder soll...
Hat jemand mal das Formular geöffnet?
Danke.
danke zunächst für die Antworten. Nun, im aktuellen WISO-Sparbuch für 2011 im neuen Formular N-AUS geht es aber bei der Aufteilung des Gehaltes nach In- und Ausland um den "Zeitraum der Auslandstätigkeit", um 'vertraglich vereinbarte Arbeitstage'. Das scheint neu zu sein. Dazu hätte ich gerne ein wenig mehr Infos gehabt. zB bei "Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohnes" ist eine Anzahl Tage einzugeben. Danke.