Antwort
Ich glaube jetzt nicht, dass eine Freiberufliche Tätigkeit in diesem Falle anmeldbar ist, aber ein Gewerbeschein geht durchaus. Aber man sollte sich im klaren sein, dass hier eine offizielle Rechnungstellung korrekt ablaufen muss und natürlich auch die steuerrechtliche Seite abgewickelt werden muss und ebenfalls aufpassen, wegen dem Thema Scheinselbständigkeit, das ist durchaus noch nicht ganz geklärt.