Antwort
Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, bei Einzahlungen über 15 TEUR den wirtschaftlich Berechtigten festzuhalten. Dies erfolgt aber zunächst nur intern. Nur bei staatsanwaltschaftlichen Auskunftsanfragen würden die Daten relevant. Das Finanzamt ist da aussen vor (ausser bei Steuerhinterziehung im großen Stil).