Ein Problem besteht dabei darin, dass die Verrechnung nicht einfach zwischen Volksbank und Empfängerbank in Neusseland abläuft. Vielmehr sind diverse Banken dazwischengeschaltet und ein Nachforschungsauftrag muss dann von Bank zu Bank weitergereicht werden. Wenn nun eine Bank diesen Suchauftrag warum auch immer nicht bearbeitet, können auch die vorgeschalteten Banken (Volksbank) keine Auskunft geben.
Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, bei Einzahlungen über 15 TEUR den wirtschaftlich Berechtigten festzuhalten. Dies erfolgt aber zunächst nur intern. Nur bei staatsanwaltschaftlichen Auskunftsanfragen würden die Daten relevant. Das Finanzamt ist da aussen vor (ausser bei Steuerhinterziehung im großen Stil).
Der Betrag kann auch schon belastet worden sein. Manche Banken veranlassen dann von sich aus eine Gutschrift an den Kunden (der Einzug wird protokolliert), andere warten bis sich der Kunde meldet.
Auch wenn ich es für Blödsinn halte, weil ein kurzes Hemd mit Krawatte oft ordentlicher aussieht als ein schwitzender Mitarbeiter mit Sakko und Schlips auf "halb acht": Der Chef sagt, was geht und nicht geht! Das muss nicht schriftlich niedergeschrieben sein und obliegt nicht der Mitwirkung des Betriebsrates.
Wenn er Kunde der Bank ist, hat er vermutlich zugestimmt, dass die Kontoverbindung der Schufa mitgeteilt wird. Dann braucht die Bank keine neue Anfrage zu machen, sondern erhält automatisch alle Veränderungen zum Kunden durch die Schufa.
Ist er kein Kunde, darf die Bank eine Anfrage machen, wenn der Kunde sein Einverständnis erklärt hat. Das muss nicht schirftlich sein.
Wurde eine Konditionen-Anfrage gestellt, hat diese keine Auswirkung auf den Score.