Antwort
Du gehst als ehrlicher Bürger zum Amtsgericht und lässt Dir einen Freistellungsbeschluss ausfertigen für diesen Gläubiger, dann solltest Du an Dein Geld kommen. Das P-Konto ist gut, aber es ist dann nur noch ein Konto was auf Guthabenbasis geführt werden darf, also wenn Du noch Dispo hast, Finger weg vom P-Konto, es sei denn Du brauchst keinen Dispo mehr, dann ist das P- Konto, ist aber seit dem 01.07. reine Wilkür der Kasse, sie sagen zwar das sie bisher nur kulant waren.