Etwas komplizierter Fall:
Großvater verstirbt, 5 Kinder erben jeweils und werden anteilig an den landwirtschaftlichen Flächen im Grundbuch eingetragen.
Erbschaftssteuer wird entsprechend anteilig entrichtet.
Einer dieser 5 führt den Hof weiter und nutzt( und verpachtet) diese Flächen, ohne zu fragen, jedoch unter stillschweigender Zustimmung der anderen 4.
Nun stirbt auch dieser Erbe( der den Hof weiter führte) und nun möchten die anderen Erben die Erbengemeinschaft ( also anteiligen Besitz an den Grundstücken) auflösen.
Wird da noch irgendeine Steuer fällig ? Wenn ja für wen ?
Der Enkel ( also Erbe des Hofbetreibers) spricht von Versteuerung , da die Grundstücke nun aus dem Betriebsvermögen entnommen werden.
Aber die anderen haben ja gar keinen "Betrieb" bzw. auch keine Einnahmen aus dem Hof erzielt.....
Weiß da jemand Bescheid ?
Grüße und vielen Dank