Antwort
Der Bürge dient hier lediglich als zusätzliche Sicherheit, wenn der Kreditnehmer ausfällt. Anders sieht es aus, wenn der jetzige Bürge, den Kreditvertrag mitunterschreibt, da dann aus dem Bürgen ein Kreditnehmer wird, welcher in voller Höhe für den Kredit haftet. Übrigens: Ein negativer Schufaeintrag ist nicht zwangsläufig ein Ablehnungsgrund. Wo eine Bank ablehnt, kann bei einer anderen noch genehmigt werden. Ist reine Auslegungssache der Bank. Würde hierbei bei mehreren Anbietern abfragen. Kannst hier mal durchtesten. Werbung durch Support gelöscht Auch die Möglichkeit eines schufafreien Kredites gibt es noch. Dieser darf allerdings 3.500€ und 40 Monate Laufzeit nicht übersteigen.