Antwort
Uneingeschränkt absetzbar sind die Kosten für einen Sprachkurs dann, wenn sie als Werbungskosten anerkannt werden. Das ist dann der Fall, wenn die Teilnehmer nachweisen können, dass die die Sprachkenntnisse zur Ausübung ihres Jobs benötigen. Eine gute Möglichkeit, um das Finanzamt von der Notwenidgkeit des Kurses zu überzeugen, wäre z.B. ein Schreiben des Arbeitgebers.