Also erst einmal möchte ich hier sagen, dass ich die Antworten überwiegend sehr sachlich und sehr qualifiziert finde. Keine Antwort erscheint mir oberlehrerhaft oder pädagogisch! Letztendlich wurde zum Sachverhalt schon alles gesagt. Dass der Berater damals wohl nicht darauf hingewiesen hat, dass man die Beitragsersparnis fürs Alter nehmen sollte (sofern es mit 56 noch eine große Beitragsersparnis gab), ist wohl fragwürdig. Was ich aber noch fragwürdiger finde: Jemanden mit 56 überhaupt noch privat zu versichern??? Diese Empfehlung würde ich nur in Ausnahmefällen ausprechen, denn es gibt noch nicht mal 10 Jahre, um den Anspruch zu haben nicht mehr als in der GKV (Höchstbeitrag zu zahlen). Unter 10 Jahre ist EINFACH MAL DEUTLICH zu wenig! Aber die meisten, die hier geschrieben haben, scheinen mir gut informiert zu sein und würden mir mit Sicherheit zustimmen. Ausnahmen bestätigen immer die Regel.
Aber nun zu einer kleinen Idee?! Obwohl ich nicht weiß, ob Du verheiratet bist oder wie gut Deine Selbstständigkeit läuft?! Der § 10 SGB 5 regelt die Voraussetzungen unter denen Du in die Familienversicherung kommen kannst. Weniger als 450 € Einkommen und nicht selbstständig tätig.
Bitte erzähl mir jetzt nicht auch noch ich sei ein Klugscheißer oder würde pädagogisch wirken. Wenn es eine Rückkehrmöglichkeit gibt, dann wohl NUR diese!!! Denn eine Altersbegrenzung gibt es in diesem § nicht!