Also erst einmal möchte ich hier sagen, dass ich die Antworten überwiegend sehr sachlich und sehr qualifiziert finde. Keine Antwort erscheint mir oberlehrerhaft oder pädagogisch! Letztendlich wurde zum Sachverhalt schon alles gesagt. Dass der Berater damals wohl nicht darauf hingewiesen hat, dass man die Beitragsersparnis fürs Alter nehmen sollte (sofern es mit 56 noch eine große Beitragsersparnis gab), ist wohl fragwürdig. Was ich aber noch fragwürdiger finde: Jemanden mit 56 überhaupt noch privat zu versichern??? Diese Empfehlung würde ich nur in Ausnahmefällen ausprechen, denn es gibt noch nicht mal 10 Jahre, um den Anspruch zu haben nicht mehr als in der GKV (Höchstbeitrag zu zahlen). Unter 10 Jahre ist EINFACH MAL DEUTLICH zu wenig! Aber die meisten, die hier geschrieben haben, scheinen mir gut informiert zu sein und würden mir mit Sicherheit zustimmen. Ausnahmen bestätigen immer die Regel.

Aber nun zu einer kleinen Idee?! Obwohl ich nicht weiß, ob Du verheiratet bist oder wie gut Deine Selbstständigkeit läuft?! Der § 10 SGB 5 regelt die Voraussetzungen unter denen Du in die Familienversicherung kommen kannst. Weniger als 450 € Einkommen und nicht selbstständig tätig.

Bitte erzähl mir jetzt nicht auch noch ich sei ein Klugscheißer oder würde pädagogisch wirken. Wenn es eine Rückkehrmöglichkeit gibt, dann wohl NUR diese!!! Denn eine Altersbegrenzung gibt es in diesem § nicht!

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Ich warte eigentlich nur darauf, dass mal jemand klagt wegen Ungleichbehandlung!!! Denn die SB ist nichts anderes als indirekter Beitrag. Es gibt sogar Tarife, in denen man sehen kann, das der Beitrag sich fast linear zur SB verhält. Nicht alle aber einige! Ich fand es seit Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes eine große Diskrepanz und es verstößt in meiner Welt gegen die Gleichbehandlungsgrundsätze! Es muss nur einer mal die Muße haben, dies vor Gericht vorzubringen.

Nehmen wir mal einen Selbstständigen. Dieser wählt einen Tarif für 300 € monatlich mit einer SB von 3.000 € jährlich. Macht eigentlich einen Beitrag von ca. 550 €.

Ein anderer Selbstständiger mit einem vergleichbaren Tarif zahlt ohne SB ca. 580 €! Warum darf man die SB nicht im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes absetzen?! Vielleicht gibt es bald mal jemanden, bei dem dies so eklatant ist wie in meinem gewählten Beispiel. Denn wenn man über die Jahre ins KH muss, würde man in diesem Beispiel 6.000 € zahlen. Bei einem Steuersatz von über 40 % ist dies schon eine Menge Geld!!!

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Sag Deiner Krankversicherung sie mögen Dir eine Bescheinigung gemäß § 10 (1) Satz 3 ESTG ausgestellen. Die wissen dann schon bescheid. Jeder einzelne Tarif hat unterschiedliche Abzugsmöglichkeiten. Abzugsfähig ist das, was aus Deinem Tarif als Basisabsicherung gilt. Meistens 85 %

Bei dir müssten das ca. 4.675 abzüglich Arbeitgeberbeitrag sein. Die meisten AG verrechnen das aber schon intern. Solltest Du Selbstständig sein, kannst Du alles ansetzen und hast dadurch einen erheblichen Steuervorteil. Das sind aber keine außergewöhnlichen Belastungen sondern Vorsorgeaufwendungen, die bei tatsächlichen Nachweis keine Grenze hat ausßer die, die im ESTG steht.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen?!

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Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht bleibt das Problem, ja, aber wer ist in diesem Fall offiziell der Bezieher der Rente? Doch wohl der VN, oder? So lange das Bezugsrecht widerruflich ist, gehört dem VN das Geld, nicht wahr? Dabei spielt es keine Rolle wer das Geld zahlt. Wenn Suse mal nicht zahlen könnte, würden die VR das Geld ja nicht von Suse haben wollen, sondern von Ihrem Mann. Der Mann kann auch den Vertrag kündigen, er ist halt Träger von Rechten und Pflichten...

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Also ich sehe da noch eine kleine Möglichkeit über Deinen Freund. Er könnte z. B. einen Vertrag schließen. Er ist Versicherungsnehmer, somit hat er vom Grundsatz auch alle Rechte und Pflichten. Du bist Bezugsberechtigt. Wenn Du nur widerruflich Bezugsberechtigt bist, kann DIR (Euch) keiner das Geld weg nehmen, denn eigentlich steht es Deinen Freund zu. Ist nur so eine kleine Idee, aber ich weiß nicht, ob Du das machen möchtest, weil es ja auch eine Art Abhängigkeit ist. Denn wenn Du jahrelang zahlst, gehört das Geld trotzdem ihm. Folglich kann das Amt da auch nicht dran. In dieser Konstellation ist dann auch nur die klassische Rente möglich. Riester und Rürup geht nicht...

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Ich weiß ja nicht, ob das in Deiner Situation möglich ist, aber hast Du die Möglichkeit als Angestellter irgendwo unter zukommen. Wenn Du nämlich Angestellter bist und wenn auch nur zu 401 € und Dein "Haupteinkommen" daraus beziehst, bist Du automatisch in der gesetzlichen pflichtig.

Nur so eine Idee:-)

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Die Schichten Diskussion kann ich hier nur bedingt verstehen. Ein Lehrer oder ein Beamter zahlt vergleichsweise wenig Steuern, deshalb macht für mich eine Rürup wenig Sinn. Eine betriebliche Altersversorgung macht auch recht wenig Sinn, weil die meisten Beamten privat versichert sind und das Geld was sie dann in BAV stecken würden in deren Beamtenpensionen fehlen würde. Dann nur noch 3. Schicht gegen Riester: Ich sage hier klar Riester, mehr Infos brauche ich nicht, denn durch die Förderungen ist Riester in der Ansparphase besser geeignet. Und wenn man über die Besteuerung im Rentenalter nachdenkt. Naja, das ist die 3. Schicht besser, aber auch nur wenn man ggf. mehr Einkünfte im Rentenalter hat als in der Ansparphase. Meine Empfehlung ist hier klar Riester. Ich würde mich vielleicht noch 2-3 Vergleichsangebote einholen, z.B. Ergo, Allianz oder ein anderer großer Versicherer. Auch wenn hier auf den ersten Blick die Abschlusskosten hoch aussehen, sind doch die Garantieleistungen manchmal besser. Und dann fragt man sich doch wo man mehr Geld später raus bekommt, oder? Einen Makler würde ich nicht fragen, das kannst Du selbst die paar Angebote prüfen. Makler verkaufen leider "manchma" (nicht alle und nicht immer)l das, was die meiste Provision bringt.

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Also, wenn Deine Frau nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, also z. B. nicht 401 € verdient, braucht sie keinen Eigenbeitrag zahlen. Wenn das ein Versicherer verlangt, ist das Willkür.

Ich versuche das mal an einem Beispiel, welche Du dann mit Deinen Zahlen füllen kannst zu berechnen. Angenommen Du verdienst 2.500 € brutto und Deine Frau nichts, dann ergibt sich für euch beide folgende Rechnung:

2.500 * 12 = 30.000 €

4 % von 30.000 € sind 1.200 € Beitrag der insgesamt in die Riester-Rente"(n)" fließt!

Davon zahlst Du aber nur:

1.200 € - 154 € - 154 € = 892 €

Also Dein Riestervertrag lautet über 892 € Jahresbeitrag (kannst Du aber auch monatlich zahlen).

In der Praxis sieht das dann so aus: Vertrag Nr. 1: Für Dich, das heißt für den unmittelbar Förderungsberechtigten: 892 € Eigenbeitrag und 154 € kommen dann am Jahresende von der Zulagenstelle dazu.

Vertrag Nr. 2: Für Deine Frau, das heißt für den mittelbar Förderungsberechtigten, 0 € Eigenbeitrag (Deine Frau darf, muss aber nicht) und 154 € Zulage fließen in diesen Vertrag.

Falls Ihr Kinder habt wird die Zulage oben auch noch von den 1.200 € abgezogen.

Am Jahresende kannst Du die 1.200 € voll geltend machen. Bei einem Steuersatz von angenommen 35 % wäre Deine Steuerrückerstattung eigentlich 420 €. Und hier kommt die so genannte Günstigerprüfung ins Spiel: Ist jetzt für Euch die Zulage günstiger oder die Steuerrückzahlung. Ihr habt 154 € + 154 € = 308 € Zulage erhalten, aber eure Steuerrückerstattung wäre ca. 420 € also bekommt Ihr hier auch noch die Differenz vom Finanzamt wieder:-) Sprich 112 € Steuerrückerstattung.

Darum braucht Ihr Euch aber nicht zu kümmern, das macht das Finanzamt automatisch für euch! Es lohnt sich aber in jedem Fall, ob Zulage oder Steuer:-)

Ich hoffe, ich konnte Klarheit schaffen :-)

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Schau mal hier,

Bei "godentis" auf der Seite: musste mal googlen.

Vielleicht findest Du hier einen Partnerzahnarzt von godentis, wenn Du dann eine Zusatzversicherung bei der DKV hast, kannst Du 2 Mal im Jahr zur PZR gehen und die Kosten werden voll übernommen. Ich glaube mit 100 € pro Mal. Der Beitrag für die Zusatzversicherung liegt dabei knapp unter 8 € für eine 30-jährige pro Monat, das lohnt sich also.

Ich glaube aber, dass Du auch zu jeden anderen Zahnarzt gehen kannst und dann wird die PZR bis zu 100 € gezahlt.

Guck mal hier: "DKV" auf der Seite. Dann Zusatzversicherung für Zahnersatz. Da kannst Du anklicken, dass du nur die PZR haben möchtest, bei dem Rest klickst Du einfach an, nicht gewünscht.

Deine GKV ist dabei egal. Also du kannst AOK oder sonst was versichert sein.

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