Also ähnliches war mir auch einmal untergekommen - aber noch drastischer:

AN (seit 3 Wochen bei mir) - er wollte plötzlich doch mehr Geld - ich, als AG habe es abgelehnt. Darauf hin verließ der AN ohne mein Wissen Mittags seinen Arbeitsplatz, war spurlos verschwunden. Ans Handy ging er nicht ... Prompt Nachts um 23:00 kam er in mein Büro , knallte mir nen gelben Zettel auf den Tisch : SO, jetzt bin ich erst einmal die nächsten 3 Wochen befreit ! Darauf hin habe ich ihm gekündigt - fristlos ! Das ging vor das Arbeitsgericht ! Aussage - gegen Aussage ! Ich mußte nur die 14 Tage bzw. 10 Werktage Kündigungsfrist auszahlen. Die Kündigung war Gott sei Dank noch in der Probezeit, ansonsten hätte ich ihn behalten müssen - WEIL : Ich keine Zeugen hatte die seine Aussage hörten und bestätigten.

Der o.g. AG hat es ja von seinen anderen AN mitgeteilt bekommen ? Oder !

Also, wenn der oben genannte AN meiner wäre - den würde ich rausschmeissen !!! Auf Dauer gesehen würde ich es sogar auf Gericht ankommen lassen. Denn am Ende kostet so ein Schmarotzer dem AG nur unnötig Geld und Ärger. Es gibt genug Arbeitssuchende !

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Zunächst einmal , ich bin empört über diese Angriffe hier von anderen Mitgliedern !!! Wieso kann hier nicht einmal direkt geantwortet werden !!! Es muß gleich wieder gemutmaßt werden warum wer wieso ...

Dann mal zur Frage :

JEDER hat das Recht auf staatliche Unterstützung. Die Gesetze sind nicht nur für unsere werten Gäste die uns aus anderen Ländern so gerne besuchen. Oder für die die von Ihren Eltern schon nichts anderes kannten als faul auf dem Sofa zu sitzen !

Zum einen stimmt es das Eltern solange für einen aufkommen müssen wie noch keine Ausbildung abgeschlossen ist. Zumindest, glaube ich, bis zum 28. Lebensjahr. ABER : Da müssen die Eltern aber auch finanziel gut stehen. Eltern können belangt werden - können aber auch Widerspruch einlegen. Da ja schon 2 x abgebrochen ist, kann man ihr Nahe legen zu meinen das Leben ist ein Wunschkonzert.... Meine Eltern sollten damals auch Leistungen an mich abdrücken. Mein Vater hat aber gemeint : Sie hat Ihr Zimmer hier, also kann sie hier auch essen, schlafen , etc. Das war damals Grund genug vom Amt keine Stütze zu erhalten. ! Und damals gab es noch Sozialleistung durchs Sozialamt und das war füher noch easy...

Und wie hier schon erwähnt : ihr steht Kindergeld zu.

Mit Bafög kenne ich mich nicht aus... Sie sollte aufs Amt gehen und alle Anträge holen und abgeben !!! Sollten Unterlagen benötigt werden kriegt sie schon Bescheid (aktuelle Kontoauszüge, Verdienstbescheinigung der Eltern, ihr Mietvertrag, etc.)

Also wie schon gesagt : Anträge einfach stellen , also ausfüllen und abgeben ! Nicht abwimmeln lassen und sich was erzählen lassen. In Google kann man zu Rechnern kommen die die " Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt ! " (so schimpft sich das genau )

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Ich denke mal das da eine Art Zeitüberschneidung passierte. Rein rechtlich darf die Bank ab den Unterschriften auf dem P-Antrag bzw. dem Datum des Beginns zur Umwandlung in das P-Konto keine Gelder einfach mehr so runterholen.

Die Umwandlung selber dauert meisten 3 - 5 Werktage. Das Geld ist zunächst auf einem Zwischenkonto der Bank. Also ich denke das Du das Geld wieder zurück bekommst. Aber da Du ja selber angibst noch zur Bank zu gehen denke ich klärt sich dieses ! Falls nicht :

Gucken was auf dem Antrag zum P-Konto für ein Datum steht und wann Dein Gehalt gekommenn ist ! Solltest Du im Recht sein : Sofort auf das Amtsgericht ! Dort kriegst Du eine Bescheinigung. Vorab gleich kurz schriftlich Widerspuch einlegen, bei der Bank !

Für weitere Hilfen hier mal ein Link :

http://www.bmj.de/DE/Recht/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_doc/P_Konto.html;jsessionid=13B4E45561CB66AF978E65FFF286034A.1_cid164

Ich hoffe Du kommst weiter und erzählst hier mal wie es weitergelaufen ist !

LG

Susanne

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Hallo,

kbvs.de hat vollkommen Recht ! Ich finde es eine Frechheit von der Bank Dir dieses zu sagen; gerade die Banken wissen es ganz genau ALG I, ALG II, Sozialleistungen sind nicht pfändbar ! Die Bank kann doch schon am Absender erkennen das es sich um Leistungen nach dem SGB handelt.

Für weitere Info´s klicke mal folgenden Link an. Dieser Link ist immer auf dem neuesten Stand und ist vom Bundesministerium. Auf dieser Seite werden viele Informationen per Pdf -Download angeboten:

http://www.bmj.de/DE/Recht/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_doc/P_Konto.html

Ich hoffe Dir damit ein wenig geholfen zu haben.

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Zum einen mal :

Finger weg !!! (Wenn man es nicht benötigt) Wirklich nur in Notfällen einrichten da es der Schufa gemeldet wird und dieses einem negativen Eintrag gleicht. UND Du kannst kein anderes, neues o.ä. Konto mehr einrichten.

Hast Du allerdings finanzielle Probleme wie z.B. die Androhung einer Pfändung, o.ä. wo Du meinst Du schaffst dieses nicht zu bewältigen rate ich Dir widerum zu dieser Einrichtung eines P-Konto´s.

Zum anderen hier mal ein Link vom Bundesministerium der Justiz; dort findest Du alles zu diesem Thema und ist immer auf dem neuesten Stand :

http://www.bmj.de/DE/Recht/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_doc/P_Konto.html;jsessionid=9FA2F3DD8601C7B7460331FC3E1CEC47.1_cid093

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Ja das geht immer. Egal von wo man losfährt und es sich um eine Fahrt zur Arbeit handelt ! (OK, aber *nicht übertreiben, das gilt nicht von Mallorca nach einem Urlaub direkt zur Arbeit... das nimmt ihm keiner ab* !)

ABER : Die Fahrt darf nicht nach rechts und links ausgeweitet werden. Also nicht das er erst zu sich nach Hause fährt und dann weiter zur Arbeit. Denn dann gilt die Fahrt zur Arbeit erst wieder von ihm aus. Bei einem evtl. Unfall muß eine direkte Fahrt ZUR ARBEIT erkannt werden !

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Ne, ne, ne. Wenn Dein Bruder den Wagen zurückgeben MUß ; das also im Auftrag der Firma macht, muß auch die Firma seine Heimreise zahlen. Bzw. die gesamte Strecke, Zeit, etc. ob er gekündigt wurde oder nicht; solange er etwas für die Firma tut wird ein Entgeld (Lohn, Gehalt)dafür gezahlt ! Wenn er schon aus der Firma offiziell ausgetreten ist soll die Fima sich den Wagen doch selber holen ! Denn er ist ja auch nicht mehr sozialversichert über diese Firma; was ist z.B. bei einem Unfall ??? Das zahlt keiner wenn er schon ausgetreten ist; denn dann handelt es sich um Privatgeschehen ! Er kann sich aber auch eine ** dienstliche Reisebescheinigung** vom Arbeitgeber geben lassen wo der Fall geschildert wird. Eine anständige Firma hat dafür Vorlagen. Mit dieser Bescheinigung kann er die Unkosten in seiner Einkommensteuererklärung angeben und absetzen (geltend machen)!

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Tja, das ist halt so ! Gewerbe betreiben heißt immer Steuererklärungen abgeben; selbst wenn im Monat / oder Quartal 0 auf 0 kommt. Dann wird auch eine Steuererklärung fällig !!! Und im übrigen : Auch jedes Jahr wird zusätzlich die Eink.St. abgegeben ! Und das es zu einer Mahnung kommt finde ich bemerkenswert ! Denn die zuvor erhaltene Erinnerung wurde dann schon nicht richtig wahrgenommen ! Und was war bei der Anmeldung zum Gewerbe ? Hat man den Eröffnungsbogen, der ausgefüllt ans Finanzamt geschickt wird, auch nicht richtig wahrgenommen ??? Leute, Leute,Leute ...

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Also ich möchte hier mal was loswerden !!!! Was hier einige an Antworten präsentieren ist zum Teil echt der Hammer...

Ein Gewerbe zu betreiben ist nicht gleich was negatives ! Dann wäre die halbe Welt kriminell, am Abgrund, am verhungern, insolvent ??? Was soll das ???

Wenn diese ganzen klugen hier einmal zuvor die Fragen richtig lesen würden würden die Antworten auch ein weniger positiver und reichhaltiger !!

Internetverkäufe ????? An Insolvenz denken bevor überhaupt ein Gewerbe angemeldet ist ???

Und dann die Fragen von Menschen die um Hilfe und/ oder um Rat bitten auszunutzen um hier Werbung zu schalten !!!!

also wirklich ... ...

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Ja da hat Helge001 absolut Recht. Ich habe auf meinem Amt 15,- bezahlt. Ist aber abhängig vom Kreis; also von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ruf vorher dort an und frage oder gehe mal auf die Homepage Deiner Gemeinde; die meisten haben eine sehr ausführliche HP und bieten manchmal auch solchen Service online an.

UND zusätzlich mußt Du vorher wissen: Ein anderes/ zusätzliches Gewerbe heißt auch meistens eine = zusätzliche Berufsgenossenschaft ! Also wieder mehr Kosten für Dein Unternehmen ! Mache Dich schlau in wie weit sich Deine neue Leistung von der alten unterscheidet !

Gib doch bitte mal an : Was hast Du bisher erbracht und was gedenkst Du neues oder anderes zu tun ?! Dann kann ich Dir spezieller Auskunft erteilen.

Folgend ein LINK mit einer Liste der zuständigen Berufsgenossenschaften :

http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/bgen/index.jsp

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

;)

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Also bisher waren die Antworten hier zum Teil richtig und zum Teil falsch !!!! DENN : Es zählt nicht alleine der Zeitraum vom 01. - 30./31. eines Monats; sondern ein Zeitraum von 4 Wochen; das kann heißen das auch vom 15. - 15. eines Monats gerechnet wird. Das mal zum einen.

Zum anderen : SOFORT zum Amtsgericht; mit Kontoauszügen, Mietvertrag, evtl. versicherungen, Kindergeld, und seinen Gehaltsabrechnungen !!! Die geben ihm eine Bescheinigung für einen Unpfändbaren Betrag de ihm im Monat zusteht. und zusätzlich die Information wegen seiner o.g. Geschichte. Denn es handelt sich bei diesem Geld um das Gehalt womit er schließlich den Folgemonat überleben muß. UND dann kann man auch nicht einfach gleich alles wegpfänden ; sondern nur das was ÜBER der Grenze ist. Ihr wisst aber auch hoffentlich schon das der Pfändungsfreie Betrag seit 01.07.2011 auf 1028,89 Euro erhöht wurde ??? Und im übrigen die Aussage : Die Bank hat keinen Einfluß ist eine große Lüge !! Denn eine Pfändung geht nicht wie eine Überweisung von einem Konto weg und dann ist es weg ! DAS STIMMT ÜBERHAUPT NICHT ! Gesetzlich muß die Bank den Pfändungsbetrag auf ein (von der Bank selber) Zwischenkonto legen; dort liegt es 14 Tage, 3 Wochen (weiß ich selber nicht ganz genau) und geht dann erst zum Gläugiger. Dieser Zeitraum ist gesetzlich vorgeschieben damit der Schuldner evtl. Einsprüche einlegen kann und die Zeit bekommt um evtl. einen vom Amtsgericht erstellten Beleg nachzureichen.

Für weitere Infos hier mal ein Link :

http://www.bmj.de/DE/Recht/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_doc/P_Konto.html;jsessionid=B8AE83AD39A8F860DE96E31471BBF97F.1_cid093

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Also ich lasse mal meine Erfahrung hier einfließen :

NIE wieder für den Freund ein Gewerbe laufen lassen !!!! Ich habe es getan weil ich dachte (genau so wie IHR jetzt...).

DU meldest das Gewerbe auf Dich an !? Er wird Dein Angestellter !? Hast Du mal an Deine Sozialabgaben gedacht ??? Denn wenn Du selbständig bist mußt Du das Deiner KV melden !! Und ob Du nun schon irgendwo arbeitest oder nicht, zählen tut der höhere Verdienst. Du mußt jedes Jahr Deiner KV den Beleg über Deine Finanzen bei dieser abgeben.

Hinzu kommen UmsSt., Gewerbesteuer, EinkSt. , Berufsgenossenschaft usw., usw.... UND alles läuft über Dich !!! Hast Du Ahnung von Steuern ? Von Gewerbe überhaupt, was es heißt selbständig zu sein ??? Ämter besuchen, Geschäftsgespräche mit Lieferanten , Verträge aushandeln (Konditionen der Einkaufspreise)??? Von den 10 Jahren wo ich selbständig war habe ich mindestens 6 Jahre gebraucht um zu verstehen wie das alles zu laufen hat !!! Und ich bin kein Dummchen ! Man muß heute mindestens das doppelte an Arbeitstunden beraffen damit sich rein steuerlich gesehen überhaupt ein Gewerbe lohnt. Denn Ihr wollt ja schließlich später auch davon leben; oder zumindest finanziell besser über die Runden kommen. Und das bezweifel ich stark; alleine schon vom körperlichen da jeden Tag auch noch beim Arbeitgeber die gleichen Leistungen zu erbringen wie vorher !!! Glaube mir, mit einem Gewerbe nebenher ; vergiß es ! Entweder ganz oder gar nicht !

Ich habe damals eine Kfz-Werkstatt angemeldet. Ein Jahr vor Ende alles zur Reifenmontage gekauft und damit meinen Umsatz (=mehr Ums.Steuer) und somit auch mein Einkommen (= mehr Eink.Steuer) drastisch erhöht. Also gerade mit Reifen macht man enormen Umsatz; sicherlich auch abhängig von Lage und Kunden... Und mehr Umsatz heißt auch gleich wieder mehr Steuern !!! Alleine die körperliche Anstrengung, gerade bei der Reifenmontage !! Puuh, da muß Dein Freund Top-Fit sein !! Glaubt nicht das Maschinen alles abnehmen ! Habt Ihr schon mal einen einzigen Reifen hoch gehoben ? Nicht den von einem Mini; sondern von einem MB, BMW, Audi .... Und jetzt macht da mal 10 - 15 Auto´s X 4 Reifen am Tag und das JEDEN Tag....

Ich persönlich würde NIE WIEDER für einen sogenannten Freund, Mann, Lebensgefährten das Gewerbe anmelden. Denn nach der Trennung war ich lange Zeit wegen einem Burnout in Behandlung; und das ist kein Zuckerschlecken !!! Wir haben 10 Jahre einen 10 - 16 Stunden-Tag gehabt, keinen Urlaub, kein Weihnachten, nichts, absolut nichts gemacht außer gearbeitet ! Bei mir ist es drei Jahre her und ich muß immer noch Tag für Tag kämpfen um wieder zur Normalität zu finden !

Sorry, aber ich rate Dir von Euerm Vorhaben ab, denn das Leben sollte nicht nur aus Arbeit bestehen ! Und was ist wenn er morgen wegen Rückenprobleme zusammen klappt und pausieren MUß ??? Wenn Ihr auseinander geht ? Was heute schnell passieren kann; und dann evtl. nicht im Frieden ??

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Oh oh oh, also super Bescheid weiß die Dame von der Bank nicht ! Zum einen ist alles was mit sozialen Leistungen zu tun hat "unpfändbar" Da dürfen die gar nicht zugreifen ! Das gilt ganz besonders für ALG2-Empfänger. Und das sollten die bei der Bank wissen !!!

Was den Zeitraum betrifft ist eine ganz komplizierte Angelegenheit, das errechnet die Software der Bank. Denn es gilt nicht der Monat sonder der Zeitraum !! Binnen 4 Wochen, was da eingeht. Das ist aber selber für mich sehr schwer Dir das zu erklären ! Aber unter dem folgendem Link kannst Du mal ein wenig stöbern, evtl. ausdrucken und der Dame der Bank unter die Nase halten. Haben die bei de Commerzbank keine Experten dafür ??? Also bei der Kreissparkasse haben die extra für Kunden dieser Konten Personal eingestellt die nur für diese Konten, Kunden und diesem Thema sich beschäftigen.

Wenn alle Stricke reissen dann ab zum Amtsgericht und alle Deine Einnahmen und deinen Anspruch prüfen lassen, evtl. eine Bescheinigung für eine Höhe der Pfändungsfreigrenze geben lassen und dieses bei der Bank abgeben. Hier der LINK :

http://www.bmj.de/DE/Recht/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_doc/P_Konto.html;jsessionid=B8AE83AD39A8F860DE96E31471BBF97F.1_cid093

Ich hoffe das ich etwas helfen konnte ...

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Liebe Oscani,

jetzt sei mir bitte nicht böse aber einiges muß ich Dir jetzt mal sagen, nachdem ich mir die Frage von Dir und die alle bis hierher gegebenen Antworten lese :

Ich weiß nicht was diese ganze Diskussion hier soll ? Die auf Grund Deiner immer wiederkehrenden Weiterbefragungen kommt ... Und Sumpfhexe hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Unter anderem mal meine Meinung dazu, da Du ja hier auch nicht locker läßt.

Jetzt ist es nun einmal so. Für mich gehörst Du, zumindest machst Du bei mir den Eindruck, zu denen zu gehören die meinen mit einer "Selbständigkeit" macht man schnell mal Geld; es darf auch gerne mehr sein, und Steuern lassen wir mal weg ! Das ist einer der Gründe warum immer wieder Leute an einer Selbständigkeit scheitern und dann wegen dem "bösen Finanzamt" dann ihr Gewerbe abmelden müssen. Ob Du das Pferd von hinten sattelst oder von der Seite, das ist egal. Wenn man erst einmal in der Maschinerie drinnen ist kommt man auch nicht wieder raus; zumindest nicht so einfach oder schnell wie Du es wünscht.

Und außerdem, Steuern hin oder her, spätestens nach allen Abgabe der Unterlagen wie die Eink.St. kommt die Wahrheit ans Licht. Ob Du nun in einem Jahr 15.000 € oder 150.000 € Lohn, Gehalt, Umsatz oder was auch immer eingenommen hast, unter dem Strich kommt immer eine Endsumme und die wird schon gerecht oder ungerecht versteuert.

Sehe auch nicht alles so schwarz und bös. Mache Dich schlau und mach das Beste daraus. Es hat nicht immer alles nur Nachteile; Du mußt Dir halt auch die Vorteile versuchen schmackhaft zu machen.

Nebenher erwähnt: Wirklich nur geringe Ausgaben ?: Was ist mit Fahrtkosten,Geschäftsessen, Hotel, Taxi, Verpflegungspauschale, Telefonate, Werbefotos, Visitenkarten, Werbung, Homepage, Terminkalender, beruflich genutztes Handy, ...

UND : Ich denke, alleine schon durch Deine verschiedenen Tätigkeiten die Du ausübst solltest Du vielleicht wirklich einen Steuerberater zu Rate ziehen. So teuer sind die am Ende nicht. Fällt das Model nicht unter Künstler ?? Da sind die Buchhaltung und die be-/versteuerung eh etwas anders ...

Also wie gesagt, nicht persönlich nehmen, aller Anfang ist schwer aber durch gewisse Dinge (Probleme) muß man halt durch.

Hier noch ein kleiner Link :

http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer.html

Viel Spaß noch ;)

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Also die ganzen Probleme sind nichts neues ! Leider versuchen Banken mit solch einem Verhalten einen Kunden los zu werden !!! Durch die Einrichtung dieser P-Konten sind den Banken enorme Kosten entstanden und Kunden die "nur P-Konten" haben bringen denen ga nichts mehr. Aber andererseits greifen die Banken (manche) kräftig zu. Wo man vorher nur eine kleine Pauschale an Grundgebühr gezahlt hat verlangen die Banken bei P-Konten teilweise bis zum 5-fachen.

Im übrigen funktioniert eine Rückbuchung meistens automatisch, bei ungenügender Deckung ! Und wenn es um Geld geht was der Bank selber zusteht; wie Kreditraten, Kontoführungsgebühren, etc., gibt es für die lt. irgendeinem Paragraphen ein Sonderrecht. Bevor irgend jemand sein Geld bekommt haben die ein Anrecht es sich vorher zu nehmen. Man sollte um wirklich Ärger und Kosten zu sparen immer eine Summe X auf dem Konto belassen.

Aber liebe Leut, machen wir uns nichts vor. Leute die ein P-Konto haben sollen doch froh sein das sie das haben. Was würde die ohne diese geniale Erfindung denn machen ???

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Unter dem folgendem Link findest Du alles zum P-Konto:

http://www.bmj.de/DE/Recht/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_node.html

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Also ich sehe das so:

Es gibt viele die Ihre Selbständigkeit mehr nebenher betreiben möchten. Und da ist meisten von vornherein wenig Umsatz geplant. Diese sollten dann Kleinunternehmer angeben. Damit hat man dann auch nicht ganz soviel mit dem Amtskram zu tun.

Richtig ist das Du keine MwSt. (=UmsSt) in Deinen Rechnungen angeben mußt. Davon bist Du dann befreit. Das sehen aber viele Firmen nicht so gerne. Denn die erfreuen sich gerade an Rechnungen mit aufgeführter MwSt.

Falsch wäre es aber für Dich selber wenn Du höhere Ausgaben hättest. Denn egal was Du für Anschaffungen machst; die jeweilige MwSt. (=UmsSt.) kannst Du nicht geltend machen !

Buchhalterisch gesehen ist es für einen Kleinunternehmer leichter zu gestalten.

Ich versuche Dir es verständlicher zu machen :

Du hast von Deinen Einnahmen MwSt. von 500,00 gemacht.

Du hattest aber von Deinen Ausgaben MwSt. von 700,00 .

Somit ergibt es eine Differenz von 200,- die Du an MwSt. (=UmsSt) ausgegeben hast als Du eingenommen hast. Diese Differenz wird Dir zu Deinen Gunsten vom FA gutgeschrieben; bzw. erstattet.

Meine Meinung dazu : Mache es so wie es eigentlich gehört; dann mußt Du nicht auf Deinen Umsatz aufpassen und machst es von Anfang an richtig. Denn fallst Du Dich verläufst und über die angegebene Umsatzsumme kommst wird Dir das Rückwirkend auf das jeweilige Kalenderjahr angerechnet.

Ich weiß ja nicht was Du machen möchtest; machst Du da gleich größere Umsätze; oder willst Du es wie ein Hobby betreiben und nur den Vorteil der Rechnungsstellung an Deine Kunden nutzen ??? Da hast Du aber nichts von von Du viele Firmen als Kunden hast ! Denn die wollen die UmsSt. in einer Rechnung sehen !

Hier mal ein Link :

http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/215-kleinunternehmerregelung-gem-s-19-ustg.html

Viel Spaß weiterhin ! Grüßle ;)

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Jetzt Keine Panik schieben !

Ich sehe das genauso wie schon von TopJob gesagt wurde.

Genau für solche Angelegenheiten soll diese sogenannte Wohlverhaltensphase auch sein. Und auch für genau diese Angelegenheiten ist ein sogenannter Insolvenzverwalter. Der regelt das alles schon für Dich.

So wie ich Dich in Deiner Frage verstehe ist die Angelegenheit älter. Also gebe diese Sache einfach weiter an Deinen Insolvenzverwalter, der sagt Di schon was wie weiter geht.

Nicht verrückt machen lassen, erst Recht nicht von den sogenannten Inkassobüros ... wird alles gut !

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Hallo,

Wenn die Höhe gesetzlich geändert wird mußt Du nichts mitteilen. Das weiß die Bank dann auch automatisch und gleicht auch automatisch alle jeweiligen Konten an.

Müßte bei Dir persönlich der Pfändungsfreibetrag höher sein , z.B. wegen Kinder, Krankheit, Behinderung o.ä., mußt Du auf das Amtsgericht gehen. Die Prüfen Dein Belangen und Du erhältst dann eine Bescheinigung. In dieser Bescheinigung ist dann Dein Pfändungsfreibetrag vom Amtsgericht eingetragen; und DAMIT gehst Du zu Deiner Bank. Die tragen diese Summe dann in Dein Konto ein. So wissen die dann wieviel Dir mtl. zusteht !

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Hallo, also

  1. gibts gesetzliche Regelungen was den Betrag betrifft der Dir zusteht. Da hat die Bank NICHTS mit zu tun und kann das auch nicht beeinflussen.

  2. wenn Du der Meinung bist das der Pfändungsfreibetrag bei Dir höher sein sollte/ muß, z.B. wegen Kinder, Krankheit, Behinderung o.ä., mußt Du auf das Amtsgericht gehen. Die Prüfen Dein Belangen und Du erhältst dann eine Bescheinigung. In dieser Bescheinigung ist dann Dein Pfändungsfreibetrag vom Amtsgericht eingetragen; und DAMIT gehst Du zu Deiner Bank. Die tragen diese Summe dann in Dein Konto ein. So wissen die dann wieviel Dir mtl. zusteht !

Hier noch ein kleiner Link der Pfändungstabelle 2011 - 2013 in Pdf Form:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pf_ndfreigrbek_2011/gesamt.pdf

;) Grüßle

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