Hi und zwar mach ich meine Buchhaltung selber (Kleinunternehmer) bei Lexoffice.
Wenn ich einen Beleg erfasse als Ausgabe, muss ich dann die Belegnummer nehmen was auf der Rechnung von dem Verkäufer steht oder meine eigene?
Also z.B. bei 1 anfangen anstatt bei 1... vom Verkäufer?
Aber eher von dem Verkäufer oder um die Rechnung direkt zu finden wenn man mal danach sucht oder verstehe ich das falsch?

Die Frage ist mir aufgekommen, da ich einen Eigenbeleg schreiben muss, weil ich was von einem Privatverkäufer gekauft hab. Und ob ich da jetzt von 001 anfangen muss oder..?

Danke im Voraus!