Antwort
Hallo
Aber ist es auch für die ausländischän Studenten gültig,
Ich bin ein ausländischer Student und habe noch weniger Einkommen als 980 euro und ich muss noch ein Jahr in Deutschland bleiben, damit ich einen doppelten Festschutz beantragen kann..
Aber mir wurde gesagt, dass ich überhaupt das nich beantragen kann, weil ich ausländischer Student bin
ist das korrekt