Antwort
Vielen Dank :) jetzt raffe ich das.
Wer mehr wissen will, hier ein Link dazu:
https://www.tk.de/resource/blob/2033356/e5c321084614af02062538c2730ec9a8/beratungsblatt-entgeltfortzahlung-bei-krankheit-data.pdf
"Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld."