wenn die Verstopfung nachweislich durch die Benutzung des Mieters erfolgte - z.B. durch Haare oder sonstige Ablagerungen - dann wird der Mieter hier mit zahlen müssen.

Man sollte sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und den Fall klären. Vorab kann man sicherlich nicht erkennen, wo die Verstopfung ist, ob sie in der Wohnung oder ausserhalb der Wohnung liegt, und damit kann man nicht sagen, wer letztlich zahlen muss/sollte.

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ganz klar du! Oder hast du mit dem Autohaus vereinbart, dass sie den Preis zahlen

  • wenn das Auto gestohlen wird
  • es einen (Total-)Schaden hatte
  • eine grosse Reparatur anstehen sollte
  • etc

Das wird zu Nachverhandlungen kommen. Der Schaden klingt so tragisch nicht. Und daher vermute ich, dass man sich mit einer Konditionskorrektur einigen wird.

Oder ist der Wagen schon versichert über das Autohaus und damit der Gegenstand übergangen und man hat dir den Wagen noch überlassen?


Gegenfrage: wenn du einen Vorvertrag über den Kauf eines Pkw unterschreibst, dieser Pkw dann einen Schaden hat oder es zu gravierenden Änderungen der Umstände kommen sollte, wolltest du dann den Pkw so nehmen? Oder für einen Schaden des Vorbesitzers aufkommen?

Ich denke, das ist selbsterklärend.

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