wenn die Verstopfung nachweislich durch die Benutzung des Mieters erfolgte - z.B. durch Haare oder sonstige Ablagerungen - dann wird der Mieter hier mit zahlen müssen.
Man sollte sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und den Fall klären. Vorab kann man sicherlich nicht erkennen, wo die Verstopfung ist, ob sie in der Wohnung oder ausserhalb der Wohnung liegt, und damit kann man nicht sagen, wer letztlich zahlen muss/sollte.