Bei der Art von BAföG, das du während der Ausbildung zur Kranken- und Gesundheitspflegerin erhalten kannst, handelt es sich um Schüler-BAföG. Auf der verlinkten Seite bekommst du die wichtigsten Informationen:

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

...zur Antwort

Soweit ich weiß, kannst du dich nicht befreien lassen und wenn ich mir jetzt nochmal den Link von Niklaus ansehen, dann fühle ich mich bestätigt.

Demnach kannst du dich nur von der GEZ-Gebühr befreien lassen, wenn du eine andere, in dem Link aufgeführte, Befreiungsvoraussetzung erfüllst.

...zur Antwort

Ich glaube, ich habe hier einen interessanten Link für dich gefunden:

http://www.studentische-versicherungen.de/

Ich persönliche habe leider noch keine Erfahrungen und auch noch keine Bekanntschaft mit Versicherungen - extra günstig - für Studenten gemacht. :(

...zur Antwort

Ich bin auch während des Studiums gesetzlich krankenversichert.

Bist du über deine Eltern privat versichert?

Vielleicht hilft dir diese Link weiter:

http://www.unilife.de/bund/rd/32649.htm

...zur Antwort

Auf dieser Seite steht, dass die Freibeträge für die Eltern bei Promotion des Kindes nicht mehr gelten:

http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?1,546555

Weil die Ausbildung (Promotion) nunmehr nicht BAföG förderungsfähig ist. Dadurch entfällt der relative Freibetrag (nach §25 Abs.4 Nr.1 BAföG) und die Aufteilung des anrechenbaren Einkommens der Eltern nach §11 Abs.4 BAföG, die bisher gewährt wurde. Und weil die Eltern im Regelfall im Promotionsstudium nicht mehr unterhaltspflichtig sind wird auch kein "normaler" Freibetrag (435 Euro) beim Einkommen der Eltern gewährt. Das Geld, welches die Eltern nun "überhaben", da sie es nicht mehr für den Bruder einsetzten müssen (nicht können oder wollen) wird Dir beim BAföG angerechnet. Promotion gilt im Regelfall als Weiterbildung - nicht als Ausbildung. Die Regeln des Kindergeldes sind völlig unabhängig davon.

...zur Antwort

Wenn man in die USA möchte und Auslandsbafög beantragen möchte, muss man sich an das Studentenwerk Hamburg Amt für Ausbildungsförderung wenden.

Studentenwerk Hamburg

Amt für Ausbildungsförderung

Postfach 13 01 13

20101 Hamburg

Tel.: 040 - 41902-0

Fax: 040 - 41902 126

E-Mail: bafoeg@studentenwerk.hamburg.de

http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/antragstellung.htm

...zur Antwort

Ich kann meinen Vor-Antwortenden nur zustimmen. Ich wollte nur kurz schreiben, dass der Krankenkasenbeitrag zur Zeit bei knapp 70,00 Euro im Monat liegt.

...zur Antwort

Das stimmt, eine Freundin von mir kann sich auch jedes Semester von den Gebühren befreien lassen, weil sie eine kleine Tochter hat. Den Sozialbeitrag muss man aber trotzdem entrichten.

...zur Antwort