... wenn ich min nun entgegen der vertaglichen Regelung bemühe einen Mieter zu finden (Anzeige schalte, etc.) besteht dann die Möglichkeit der steuerlichen berücksichtigung der laufenden Kosten?

In dem Übergabevertrag ist zwar die Vermietung ausgeschlossen und mit der Konsequenz einer möglichen Rückauflassung des Übergabevertrages belegt.

Dieses Risiko würde ich eingehen und eine Vermietung anstreben.

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Es ist ja geplant, im Verlauf damit Einkünfte zu erzielen.

Es war ja auch nicht geplant, daß ich ausziehe.

Da mich aber die häusliche Situation so belastet, daß ich dadurch krank geworden bin muss doch irgentetwas möglich sein?!

Ich dachte, daß man den Willen zur Vermitung nachweisen muss. Wenn ich nun meinen Vater auffordere mir die Vermietung zu ermöglichen und dieser wiederspricht, habe ich doch meinen Willen bekundet.

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Es ist ja geplant, im Verlauf damit Einkünfte zu erzielen.

Es war ja auch nicht geplant, daß ich ausziehe.

Da mich aber die häusliche Situation so belastet, daß ich dadurch krank geworden bin muss doch irgentetwas möglich sein?!

Ich dachte, daß man den Willen zur Vermitung nachweisen muss. Wenn ich nun meinen Vater auffordere mir die Vermietung zu ermöglichen und dieser wiederspricht, habe ich doch meinen Willen bekundet.

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