Ob die Gesetze sich inzwischen geändert haben, weiß ich nicht! Ich kann diese Frage nur aus eigener Erfahrung beantworten. Als meine Mutter 2003 in Österreich starb, wo sie auch gelebt hat, brauchte ich nicht einen Cent Erbschaftssteuer bezahlen. Das Geld war zuvor in Österreich angelegt und die Zinsen auch versteuert worden. Wie mein Steuerberater mir erklärte, werden Guthaben, die in Österreich bereits versteuert wurden, in Deutschland nicht noch einmal versteuert, also auch nicht mit Erbschaftssteuer belegt. Auch mein Bruder, der in Österreich lebt, brauchte keine Erbschaftssteuer bezahlen.

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Bei meiner Scheidung hat mein Anwalt vom Vater unserer Tochter den gesetzlichen Unterhalt und zusätzlich die Studiengebühr gefordert. Dieser Betrag wird auch widerspruchslos gezahlt. Da mein geschiedener Mann auch anwaltlich vertreten wurde und er freiwillig keinen Euro mehr zahlt, als er wirklich muss, gehe ich davon aus, dass er dazu auch verpflichtet ist.

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