Sieh die Zusendung der Unterlagen als unverbindliche Vorabzusage anhand deiner Angaben. Die Schufa-Auskunft wird dabei automatisiert auch schon mit eingeflossen sein. Ansonsten (wenn es gleich eine verbindliche Zusage wäre) könnten die sich die Mühe mit deinen Unterlagen ja auch sparen und dir gleich das Geld auszahlen. Mal davon abgesehen, dass sie natürlich zur gründlichen Prüfung verpflichtet sind und sich nicht nur auf deine Angaben verlassen dürfen.
Um das noch einmal zu verfeinern: Im § 356b BGB steht das ganz genau geregelt. Der Verbraucher muss eine Vertragsurkunde ODER den schriftlichen Antrag zu seiner Verfügung haben. Dieses Dokument muss zudem vollständig sein (also alle relevanten Informationen nach § 492 (2) BGB, z.B. effektiven Jahreszins, dem Nettodarlehensbetrag, dem Gesamtbetrag, der Vertragslaufzeit und Auszahlungsbedingungen enthalten). Sind diese auf dem erhaltenen Dokument nicht vorhanden, müssen sie nachgeholt werden. Die Widerrufsfrist beträgt dann sogar einen Monat ab Erhalt des vollständigen Dokuments. (https://kreditorial.de/kredit-widerrufen/#c821)
Also in kurz: Wenn ihr mit der Unterschrift unter den Antrag diesen bereits ausgehändigt bekommen habt und dieser alle gesetzlichen Angaben enthält, läuft die Frist bereits dann. Entscheidend, ist, dass der Verbraucher alle nötigen Informationen über den geschlossenen Vertrag erhalten hat.