Duchaus möglich, dass im Scheidungsvefahren die betriebliche Altersversorgung des unberücksichigt blieb, da sie noch nicht unverfallbar war. Wenn sie inzwischen unverfallbar ist, musst Du einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich durchführen lassen.

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Natürlich kannst Du an jeden beliebigen Bankschalter gehen und mit dem Bargeld eine Überweisung tätigen. Allerdings werden hierfür Gebühren berechnet.

Guck mal hier, was Du z. B. bei einer Sparkasse dazu benötigst:

http://www.helpster.de/bargeldueberweisung-taetigen-so-geht-s-bei-der-sparkasse_70463#anleitung

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