Bin im Mieterverein, da ist eine spezielle Mietrechtsschutzverischerung mit drin.

Ansonsten, bin ich mir relativ sicher, dass du eine separat abschließen musst. Kann sein, dass bei einer Rechtschutzversicherung - eben dieser Baustein fehlt.

Rechtsschutzversicherung ist demnach keine automatische Mietrechtsschutz!

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Krank sein bzw. Krankheit ist kein Erholungsurlaub. Der Urlaub bleibt bestehen und muss dir auch anschließend gewährt werden. Solltest Du nach einen entspannten Urlaub suchen, dann kann ich Teneriffa http://www.tui.com/pauschalreisen/spanien/teneriffa/ empfehlen, waren dieses Jahr schon da. Jedenfalls bleibt dein Anspruch auf Urlaub bestehen. Gute Besserung!

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das kommt immer darauf an wie groß die sogenannte gefälligkeit war....sind sich beide personen der risiken bewusst und ist es vorher geklärt worden, dann kannst du in manchen fällen schadensersatz fordern.. doch bei dir ist es eine freundschaftliche gefälligkeit, welche nicht unter den schadenseratz fällt..... es gibt hiezu verschiedene meinungen, welche unterschiedliche ansichten haben und vor allen unterschiedliche rechtsfolgen... lg

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also ich habe schon einen umzug über das amt hinter mir und kann sagen, dass sie sämtliche kosten übernommen haben... auch meine kaution...Erfolgt ein Umzug wegen unangemessener Wohnung, so übernimmt die ALG II Behörde die Wohnungsbeschaffungskosten, d.h. die Umzugskosten und die Mietkaution. das ist gesetzlich geregelt.. also kein problem und stelle einen antrag....lg

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400 Euro Job + freelancer Auftrag + Aufstockung Job Center Was nun???

Hallo! ich bin seit 1 Jahr freiberuflich tätig - arbeite für verschiedene Kunstevents, betreue Künstler, organisiere Galerie- und Atelierrundgänge. Da ich immer noch nicht genug verdiene - bekomme ich eine Aufstockung (ALG II), das Job Center bezahlt auch meine freiwillige gesetzliche Versicherung, zusätzlich die Pflege- und Rentenversicherung. Das ist natürlich kein Dauerzustand - denn die Aufräge werden mehr manchmal und ich zweifle daran, ob ich jedes mal alles dem Job Center sagen muss. Die Angst dass sie meine Versicherungen nicht mehr bezahlen werden und dass ich im nächsten Monat wieder nicht über die Runden kommen werde gibt mir keine Ruhe. Jetzt habe ich ein angebot bekommen - ein 400 Euro Job plus noch einen freiberuflichen Auftrag - allerdings weiß ich nicht für wie lange...Meine Frage an Euch: soll ich den 400 Euro Job als Honorarjobmachen (dann wären das 500 Euro und ich würde weniger Std. arbeiten) und den anderen Auftrag eben auch freiberuflich, dann hätte ich etwas mehr als 1000 Euro im Monat (Einnahmen). Wenn man die Ausgaben abzieht, würde ich trotzdem beim Jobcenter bleiben? Eine andere Möglichkeit wäre den ersten Job als 401 Job zu nehmen (dann wären die Versicherungen dabei), weiß aber nicht ob die Aufstockung vom Jobcenter in so einem Fall entfällt. Pfui, eigentlich möchte ich gar nicht mehr freiberuflich tätig sein, diese Überlegungen und permanenten Rechnungen machen einen zu schaffen. Danke für Eure Ratschläge im Voraus!

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na das ist eiene schwierige frage... geld in dieser höhe dazu zu verdienen ist für eine stütze vom amt problematisch... hier einige details, die dir vielleicht helfen.. Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II / ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen: - von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 1000 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei. - von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 1001 Euro bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.

nun musst du schauen, wie du das am besten händelst!!

lg

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hier kommt es immer auf die vertragsbestandteile an und auf deinen fitnessbetreiber... viele gehen aus kulanz auf dich ein und verzichten auf die monatsbeiträge... verpflichtet dazu sind sie jedoch nicht... am besten du fragst höflich und nimmst deinen neuen mietvertrag mit.... denn dann hast du einen beleg als beweis, der meistens für den betreiber des studios reicht... also lieb fragen und viel erfolg

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natürlich sollte ein arbeitsvertrag immer eine stundenanzahl mit enthalten... du solltest deinen arbeitgeber darauf ansprechen und den vertrag ergänzen lassen...es ist ja auch in deinem interesse zu wissen, wie lange du arbeiten musst.....sonst können nur mißverständnisse entstehen....am besten du holst dir noch einen zeugen dazu... mündliche vereinbarungen sind schwierig zu beweisen.... lg und viel erfolg

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nabend.... das solltest du nicht in erwägung ziehen... von bank zu bank bestehen unterschiede... jedoch sind überziehungen mit erheblichen kosten verbunden... erkundige dich am besten bei deiner bank....

lg

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guten abend...

ich würde sagen, dass es von der jeweiligen bank abhängt... bei meiner ist es egal, ob ich direkt per online oder bei der bank überweise... beides wird direk registriert und bearbeitet... vom computer aus sparst du natürlich zeit, weil du nicht zur bank musst.

lg

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schönen guten abend....

wichig sollte hierbei der umstand sein, was du für einen vertrag abgeschlossen hast... es gibt verschiedene verträge, die unterschiedliche verjährungsfristen besitzen... am besten, du machst eine kopie und hefftest den jeweiligen vertrag weg...so bist du auf der sicheren seite....lg josi

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