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Ich glaube, wenn man nicht ueber 20 Stunden in der Woche arbeitet- offiziell nachweisbar durch Vertrag, Gehalt..., kann man alles tun, was man will. Immerhin hat man auch fuers Abi gearbeitet, warum sollte man dann nicht Vorzuege geniessen, Steuern zahlt man beim Job doch sowieso. Es gibt doch Studiengaenge ohne NC, da nimmt man niemandem den Studienplatz weg. Sobald die Uni aber mitbekommt, dass man mehr als 20 h in der Woche arbeitet, geht das nicht. Aber wer soll schon fragen ausser das Wohngeldamt, Bafoegamt, KFW Bank...