Ich habe im Grundbuch meines Hauses einen Bergschadenminderwertverzicht von 10 % eingetragen. Nun habe ich die RAG ersucht dieses zu löschen. Die RAG ist dazu bereit gegen Zahlung von ca. 4.000 €. Allerdings muss ich auf alle Ansprüche die mit nicht reparabelen Bergschäden in Verbindung stehen verzichten. Dass heißt nach meinem Empfinden, dass ich im Falle eines Schadens meinen Eigenanteil von 10 % gegen einen 100 % tausche und dann auch noch Geld dafür bezahle. Dieser Verzicht muss in jedem Kaufvertrag angegeben werden, so dass eine Finanzierung für den Käufer dann noch schwieriger wird.

Meine Frage : ist das wirklich so oder verstehe ich da etwas völlig falsch. Wer hat Erfahrungen damit.

Gruß

Klaus Peter