Ich hätte folgende Frage:
Ich war bis Anfang dieses Jahres 15 Jahre selbstständig und habe Waren im Internet verkauft.
Nach Geschäftsaufgabe im Januar 2019 ist mir einiges an Ware übrig geblieben, die natürlich in der Aufgabenbilanz aufgeführt wurde.
Mir ist es leider nicht möglich die Ware zu verkaufen, ich habe dies bereits etliche Male versucht und nur Absagen bekommen.
Meine Frage ist ob ich mich evtl. als Kleinunternehmer/Kleingewerbe selbstständig machen kann, um die Ware weiter im Internet zu verkaufen (die Ware ist eigentlich gut verkäuflich).
Kann es hier zu irgendwelchen Konflikten mit dem Finanzamt kommen, weil ich meinen Betrieb im Januar abgemeldet habe. Wie läuft es mit der Ware, ich habe ja eigentlich keinen Wareneinkauf, wie kann ich die Ware meinem Geschäft zuführen?
Grüße