Antwort
Willst du jetzt genau ein Kalenderjahr nehmen?
Dann folgendes: Steuererklärung kann evtl. trotzdem verlangt werden. Beispielsweise wenn du Wohneigentum hast und Vermietung. Freibeträge gib es sehr viele verschiedene - welche die mit Werbungskosten zu tun haben musst du dann sicher neu beantragen - muss man ja eh jedes Jahr.
Jahr <> Kalenderjahr: Wegen den Freibeträgen die du hast musst du dann auf jeden Fall ne Steuererklärung machen. Wenn du nur wenig Arbeitstage im Kalenderjahr hast dann mach die Steuererklärung auf jeden Fall mal einfach mit den pauschalen Werbungskosten als Vergleich, da es gut sein kann, dass du so besser wegkommst.