Antwort
Solange keine Verurteilung durch ein Gericht erfolgt ist, steht auch nichts im Führungszeugnis. Da kann der Polizeibeamte behaupten was er möchte. Selbst wenn es zu einer unter zwei jährigen Bewährungsstrafe kommen würde, wird diese nach einer 5 jährigen Frist nicht mehr im Bundeszentralregister geführt. Ergo, einer Zukunft als Lehrerin steht ihr (noch) nichts im Weg.