Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Im Internet habe ich jetzt schon des Öfteren folgendes gelesen:
Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, kann man Anschaffungskosten für das Kleingewerbe (wie z.B. Smartphone und Notebook) nicht von der Steuer absetzten (also die MWST zurück bekommen). Stimmt das?
Hier wäre der Link zu der Information:
https://www.rechnungswesen-verstehen.de/steuern/vorsteuerabzug.php
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