Umsonst arbeitet natürlich keiner.Aber es ist nicht zwangsläufig so, dass alle nur auf Provisionsbasis arbeiten. Es gibt auch welche, die ein festes Beratungshonorar bekommen. Ich habe mal gehört, dass für zwei Stunden Beratung dann schon um die 150 Euro fällig sind. Aber das kann gut angelegtes Geld sein....

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Unbegrenzt Zeit hat man natürlich nicht. In der Regel sind das vier Wochen nach der Preiserhöhung, manchmal, glaube ich, auch nur zwe - je nachdem.

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Nach meinem Kenntnisstand ist eine Krankenkasse nicht dazu verpflichtet eine Übernahme der Behandlungskosten im Ausland in voller Höhe zu übernehmen, wenn die Behandlung in Deutschland günstiger durchzuführen ist. Das heisst im Klartext, dass nur die Kosten erstattet werden bis zu der Höhe, die auch in Deutschland anfallen würden. Wenn es sich allerdings um einen Eingriff handelt, der nur in einem bestimmten Krankenhaus im Ausland gemacht werden kann, dann ist das soweit ich weiß wieder etwas anderes.

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Schuld an der vertrackten Situation ist das komplizierte deutsche Steuerrecht. Betroffene Beschäftigte erhalten weniger Arbeitslohn, bekommen aber von der Bundesagentur für Arbeit für die ausgefallene Arbeitszeit 60 Prozent (ohne Kinder) respektive 67 Prozent (für Eltern) des entgangenen Nettolohns gezahlt. Das Kurzarbeitergeld gibt es steuerfrei. Das klingt erst einmal recht erfreulich. Der Haken daran: Das ursprünglich steuerfreie Kurzarbeitergeld wird am Ende des Jahres zum Einkommen addiert – und muss folglich dennoch versteuert werden, wenn auch durch die Hintertür. Diesen Vorgang nennen Fachleute Progressionsvorbehalt. Die Folge: Viele Empfänger von Kurzarbeitergeld müssen, wenn ein Kalenderjahr um ist, bei der Einkommensteuererklärung nachschießen http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-16378/einkommensteuer-steuerfalle-kurzarbeit_aid_457669.html

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