Antwort
Wenn Verbraucher Ware aus einem Katalog bestellen und diese nach Ansicht wieder zurücksenden, muss der Händler für die Versandkosten aufkommen. Damit kommt der BGH dem Widerrufsrecht der Verbraucher entgegen. Dieses gilt aber nur, wenn die gesamte Lieferung wieder zurück gesandt wird. Behält der Käufer einen Teil der Bestellung und sendet vielleicht nur ein kleineres Paket/Teile der Bestellung zurück, muss er selbst für die Versandkosten aufkommen.