Ja, Wertvermögen wird angerechnet und wenn du die erlaubten Vermögensgrenzen erreichst, hast du keinen Anspruch auf Hartz 4. Wenn du Hartz 4 trotzdem haben willst, musst du das Vermögen loswerden. Ob das Amt allerdings bei einer Schenkung an die Familie mitspielt, musst du selbst rausfinden.
Vor allem bei Riesterverträgen sollte man versuchen einzuzahlen, um sich auch die Zulagen zu sichern. Wenn du aber finanziell nicht mehr in der Lage bist, kann man auch einen Einzahlungsstop einlegen und die Einzahlungen später wieder aufnehmen.
Generell kann man aber keine Aussage machen. Kommt darauf an wieviel zu bekommst und was du alles an Anlagen hast, in die du einzahlen musst.
Hallo porteno, ich verstehe leider deine Frage nicht richtig. Warst du beruflich als Gast auf einer Veranstaltung und hast dabei 300 Euro Trinkgeld bezahlt?
Es kann schon sein, dass dein Chef nur die Kosten abdecken muss, die du wirklich hattest. Wie viel Trinkgeld zu gibst, liegt ja in deinem eigenen Ermessen und wenn du viel ausgibst, kann es schon sein, dass die Zahlungen dir nicht zustehen.
Eine Steuererklräung muss jeder Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften über 410 Euro abgeben. Zu den Nebeneinkünften gehören Mieteinnahmen, Honorare oder Hinterbliebenenrente. Wenn man außer dem Arbeitslohn zusätzlich Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld von über 410 Euro im Jahr bekommen hat, ist auch dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Auch wenn man einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat oder mehrere Jobs hat, muss man eine Steuererklärung abgeben. Jetzt kommt es darauf an, worin deine Einkünfte bestehen, aber ich denke nicht, dass du eine Erklärung abgeben musst.