Antwort
Es ist völlig unstreitig, dass der Vermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen muss. Die Frage war hier, ob der Vermieter Kosten für seine Dienstleistung in Rechnung stellen darf.
Wenn der Vermieter seinen Job ordentlich macht, (Kopien vom Ausweis, Angaben zur Person, EDV-Arbeit) so sind die Kosten von 15,-- € angemessen. Wer arbeitet heute noch umsonst ?
Im Gesetz steht nicht, dass der Vermieter die Bescheinigung Kostenfrei erstellen muss.
04.06.2018 M.D.