Hallo WilderKoala, ich habe eine gute Seite gefunden, die eventuell weiterhelfen könnte. Schau mal hier: http://www.akademie.de/wissen/ksk-so-kommen-sie-doch-noch-in-kuenstlersozialkasse

Hier sind Ablehnungsgründe und Vorgehen bei Ablehnung bzw. befürchteter Ablehnung erklärt.

Eine Freundin von mir ist Grafidesignerin und konnte sich problemos über die KSK versichern.

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Es gibt bei Aldi, Netto und diveresen anderen Diskountern mittlerweile Karten, die Du erwirbst und aufläds. Das ist die günstigste und schnellste Variante.

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Ich hatte vor ein paar Tagen eine ähnliche Frage, demnach gelten andere Witwenrente nicht rentenmindernd.

http://www.finanzfrage.net/frage/schmaelert-eine-private--betriebliche-witwenrente-die-ansprueche-an-die-gesetzliche-witwenrente

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Ja, den Freibetrag kannst Du auch dann beantragen, wenn Kind in der gleichen Stadt lebt. Im Steuerlexikon steht dazu: "Auf die Entfernung zur Wohnung der Eltern kommt es bei der auswärtigen Unterbringung nicht an." Schau mal hier: http://www.himmelsbach-sauer.de/infothek/steuerlexikon/detail/399/153966

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Ein Anspruch auf Taschengeld ergibt sich aus dem Anspruch auf Unterhalt, den die Ehegatten wechselseitig zu erfüllen haben. Dies steht zwar nicht im BGB, doch hat der Bundesgerichtshof dazu schon explizit geurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung XII ZR 140/96 zum Anspruch auf Taschengeld eine Vielzahl relevanter Aussagen getroffen. Ehepartner haben gegeneinander Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld, wenn das gemeinsame Familieneinkommen hierzu ausreicht. Der Bundesgerichtshof sprach den jeweiligen Partnern fünf bis sieben von Hundert des verfügbaren Nettoeinkommens zu. Hat also beispielsweise der verdienende Partner ein Nettoeinkommen von 2000 Euro und sind durch Mieten und sonstige Verpflichtungen bereits 1000 Euro nicht mehr verfügbar, dann hat die Ehepartnerin zwischen 50 und 70 Euro Taschengeld zu beanspruchen.

Quelle: http://www.authora.de/eherecht/ehepartner-taschengeld/

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Hallo Margrete22, ja Du hast mit allem Recht. An Deiner Stelle würde ich das Darlehen sofort kündigen. Denn Du musst eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten um ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus der Zinsvereinbarung rauszukommen. Wenn der Verkauf vor dem Ablauf der 6 Monate über die Bühne geht, dann zahlt ihr also nur für maximal 6 Monate, bzw, die noch verbleibende Zeit bis zum gekündigten Termin.

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Schau Dir mal Deinen Score-Wert an. Je hlher, desto besser wirst Du bewertet!

Zur Bewertung jedes Verbrauchers bedient sich die Schufa eines sog. Score-Verfahrens (Punkte-Verfahren). Dieses ist allerdings undurchsichtig und wird von der Schufa auch nicht offengelegt.

Es funktioniert wie folgt: Aus den gespeicherten Daten wird eine Punktzahl zwischen 0 und 1000 berechnet. Der Score-Wert soll dabei helfen zu berechnen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Verbraucher einen Kredit nicht zurückzahlen kann. Dazu wird eine Vergleichsgruppe von Personen mit ähnlichen Schufa-Daten gebildet und untersucht. Der Score-Wert des einzelnen verschlechtert sich, wenn viele Personen der Vergleichsgruppe in der vergangenen Zeit ihre Kredite nicht zurückgezahlt haben.

Konkret wäre ein schlechter Eintrag z.B. ein Mahnbescheid, ein abgelehnter Kredit, ein Offenbarungseid, etc.

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Grundlage für das Elterngeld ist das durchschnittliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, der letzten zwölf Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist . Zu den Einkünften aus Erwerbstätigkeit zählen die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbetrieb und Land- und Forstwirtschaft. Andere Einkünfte, z.B.Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen zählen nicht dazu.

Die Einnahmen werden auch nicht angerechnet, d.h. es erfolgt keine Elterngeldkürzung!

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Die besten Angaben liefert wohl die Schwacke-Liste. Was die späteren Jahre angeht, empfehle ich einen Vergleich des Fahrzeugs (ähnliches Fahrzeug mit entsprechender Kilometerleistung) im Kfz-Gebrauchtwagenmarkt. Da sich wertmindernde Mängel im Laufe der Jahre häufen (Kratzer, Roststellen, Lackschäden) kann die Angabe des pauschalen Wertverlusts mit zunehmenden Jahren nur noch sehr ungenau erfolgen.

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