Antwort
Meines Wissens kannst Du die Abschlagszahlung noch nachträglich beantragen. Eine Abschlagszahlung kann gemäß § 3 Abs. 1 Förderbestimmungen einmalig in Höhe von bis zu 3.600 EUR ausgezahlt werden. Eine ausbildungsbezogene Begründung ist erforderlich. Gründe für eine Abschlagszahlung können z. B. der Kauf eines Computers, Kosten eines Auslandssemesters, Fachliteratur und/oder Studien-/Schulgebühren sein. Nachweise hierüber müssen nicht vorgelegt werden. .