Hallo zusammen,
entschuldigt den langen Text, aber sonst weiß man glaub ich nicht was ich meine...
Ich habe länger Zeit im Forum gesucht, aber nicht die passende Antwort auf meine Frage gefunden.
Ich benötige eine Rechtsschutzversicherung und bin gerade bei der Wahl des richtigen Versicherers. Nun besteht die Möglichkeit, dass ich in die Rechtsschutzversicherung meines Freundes aufgenommen werden könnte. Das Problem (oder auch nicht Problem) ist, dass wir dann beide beim gleichen Versicherer unsere Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung hätten.
Nun habe ich versucht im Internet herauszufinden, ob das problematisch ist. Es gibt dazu verschiedene Ansichten. Manche sagen, dass dürfte keine Probleme geben, denn obwohl es der gleiche Versicherer ist, handelt es sich um rechtlich unabhängige Firmen.
Allerdings steht in** §3 der ARB der Versicherung: "Rechtsschutz besteht nicht für die Warhnehmung rechtlicher Interessen...aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesesn tätige Schadensabwicklungsunternehmen". --> Heißt das, dass die RSV nicht zahlen würde, wenn es zum Streit mit der Haftpflichtabteilung käme????** Oder was besagt dieser Paragraph?
Viele Grüße,
Sylvia