Du tust mir leid, ich kenne solche Probleme. Du kannst sehr wohl zum Jobcenter gehen und dort angeben, dass die Wohnungssituation mit Deinem Sohn unerträglich ist. Das JC wird unter diesen Voraussetzungen nicht verweigern, dass der Sohn auszieht. Seine Rechte hören an der Stelle auf, wo er Deine mit Füßen tritt, und das ist jetzt der Fall. Du musst jetzt an Dein Überleben denken, auch wenn es Dir das Herz brechen sollte, so zu handeln. Irgendwann wird er es einsehen!
Ja, ist Usus und mir selber oft genug passiert. Vermieter können auswählen, es gibt genug Wohnungssuchende und viel zu wenig bezahlbare Wohnungen, da ist es nur logisch, dass die sich absichern wollen.
Sicher kommen Mahnungen, wenn man dann immer noch nicht bezahlt, kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, wo einem eine Frist für den Widerspruch gesetzt wird. Sollte das immer noch nicht fruchten, kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher und will pfänden. Wenn das nichts bringt, wird man irgendwann zur Eidesstattlichen Versicherung gezwungen. Die Kosten steigen ins Unermessliche! Ich würde sagen, die Krankenkasse lässt sich nicht allzu lange hinhalten; ab dem 2. fehlenden Monatsbeitrag wird's schon kritisch. Zu dem Zeitpunkt besteht vielleicht noch die Möglichkeit, über die Rückzahlung zu verhandeln und dann ordnungsgemäße Zahlungen zu leisten. Wenn man die dann immer noch nicht einhält, wird sicherlich eine Kündigung ausgesprochen, d.h. man ist dann ohne Versicherungsschutz. Die Krankenkassen haben genug Mitglieder und versuchen, unliebsame Leute schnell loszuwerden; außerdem wird's unter diesen Voraussetzungen auch schwierig, eine neue Krankenkasse zu finden.
Eigentlich müsste dann die letzte Zahlung vom JC Ende Juli eingehen, da diese Leistungen im voraus bezahlt werden. Wenn dann tatsächlich die Rente am 1.9. kommt, hast Du Glück gehabt, Du hast keinen Leerlauf, aber auch keine Überzahlung, da der 1.9. schon als neuer Monat gilt. Schlimmer wäre es, wenn die Rente dann schon Ende August gekommen wäre, dann würde eine Überzahlung vorliegen und müsste dementsprechend ausgeglichen werden.
Nochmal aus eigener Erfahrung: da Du Deine Frau als Ex bezeichnest und sie wieder neu heiraten will, gehe ich davon aus, dass Ihr geschieden seid. Ich habe auch eine Scheidung hinter mir, habe damals alle Möbel und den gesamten Hausstand meinem Mann überlassen, habe 7 Trennungsjahre gewartet, bis ich die Scheidung einreichte. Der Versorgungsausgleich wurde dann von Amts wegen durchgeführt, dabei wird das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen, also die jeweiligen Verdienste der Partner, gegeneinander aufgerechnet. Bei mir wurden dann noch die 7 Trennungsjahre als Ehejahre dazugerechnet; in ca. 6 der 7 Trennungsjahre habe ich ziemlich gut verdient, bin dann auf eine Halbtagsstelle umgestiegen. Als also nach 7 Trennungsjahren aufgrund des beantragten Scheidungsverfahrens ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, stellte sich heraus, dass mir von der Rente meines damaligen Mannes ca. 30,-- DM zustanden und heute immer noch zustehen, natürlich umgerechnet in Euro. Das kam dadurch, dass ich eben selber ziemlich gut verdient hatte, und wenn ich nicht auf eine Halbtagsstelle umgestiegen wäre, hätte ich meinem Mann von meiner Rente was abgeben müssen, weil mein Verdienst in den Trennungsjahren höher war als seiner, was ich aber natürlich nicht wusste. Der Versorgungsausgleich richtet sich also nach den jeweiligen Verdiensten der Partner. Wenn Du von der Hälfte der Rente sprichst, ist eigentlich davon auszugehen, dass Deine Frau während Eurer Ehe NICHT gearbeitet hat, Du also der alleinige Verdiener warst. Ansonsten würde es ja anteilig gegeneinander aufgerechnet werden.
Ich habe wieder geheiratet, mein 1. Mann ist inzwischen schon länger verstorben, aber Anspruch auf seine Rente habe ich nicht, da ich durch meine Neuheirat nicht seine Witwe bin, obwohl er nicht wieder neu geheiratet hat. Diese Rente ist an den Staat zurückgefallen, aber mein Mini-Anspruch bezüglich des Versorgungsausgleichs (ca. 15,-- Euro) bleibt bestehen, was mir ja auch von der Rentenversicherungsanstalt bestätigt wurde. Ergo: Deine Ex-Frau kann wieder neu heiraten und woanders leben, ihre Ansprüche bezüglich der gemeinsamen Ehejahre bleiben weiterhin bestehen, das ist traurig für Dich, aber das ist Fakt.
Anspruch auf Deine Rente im Falle Deines Todes hätte sie durch ihre Neuheirat nicht, aber wie schon einer meiner Vorredner sagte, geht es hier wahrscheinlich um den Versorgungsausgleich, der während des Scheidungsverfahrens durchgeführt wurde. Dieser Versorgungsausgleich bezieht sich ja auf das innerhalb der Ehe zusammen erwirtschaftete Vermögen, d.h. dieser Anspruch bleibt für Deine Ex-Frau weiterhin bestehen, egal wie oft sie noch heiratet und wo sie lebt.