Normal ist eigentlich, dass man nach Ablauf der 3. Mahnfrist die Vollstreckung einleiten lassen kann. Falls der Schuldner doch noch reagiert, ist es manchmal sinnvoller, einen Vergleich einzugehen. Denn die geforderten Summen sind meist bei einer Pfändung schlichtweg nicht einzutreiben (meist mangelnder wertvoller Besitz, selbst neuste Elektronik wie große TV-Geräte werden immer seltener gepfändet.)

...zur Antwort

> Wie es in der steuerfrage endgültig > aussieht, kann man aber nur > beurteilen, wenn man weiss, wovon Du > den Hauptlebensunterhalt bestreitest. > Verheiratet, Ehemann verdient gut? > ehemann Arbeitslos? Alleistehend, dies > Einkommen neben ALG II?

Dies trifft alles nicht für mich zu, ich habe im April meinen Zivildienst beendet, und da ich vorher noch nie "richtig" arbeiten war, habe ich auch so keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich nur 9 Monate gearbeitet hab duch den Zivildienst. Beim Arbeitsamt bin ich momentan als "ratusuchend" gemeldet, d.h. auf Ausbildungs- oder Studiumsplatzsuche (letzteres trifft auf mich zu, geplant ist ein Studium ab dem Wintersemester (Oktober)).

Mein Problem ist nun, dass der Chef des Supermarktes meinte, dass ich im Monat wohl nicht über die 400€ Grenze kommen dürfte, da der Supermarkt sonst mehr Steuern und Beiträge abführen müsste, und dazu wären sie nicht bereit (...d.h. sie nehmen einen anderen Bewerber)

Aber mit der Übungsleiterpauschale dürfte das doch alles kein Problem sein, da beide Tätigkeit nur bis Oktober laufen (würden). Sprich die ehrenamtliche Tätigkeit würde mir dieses Jahr noch ca. 1250€ bringen (gerechnet von Mai - September, da ja ab Oktober bereits Studium), und daher lieg ich ja unter der 2100€ Grenze, nicht wahr?

mfG

...zur Antwort