Das wichtigste ist erstmal ihrer Freundin zu verdeutlichen, das diese während der Insolvenz sie keine neuen Schulden machen darf. Das heisst auch keine Abzahlungsgeschäfte, die die der zeitige Zahlungsfähigkeit übersteigen. Macht sie es trotzdem so handelt es sich um vorsätzlichen Betrug, selbst wenn wie hier der Zahnarzt dem Geschäft zugestimmt hat,da das Insolvenzverfahren Strafmasserhöhend wirkt. sie wird dann mindestens mit einer Freiheitsstrafe von 6 Momaten rechnen müssen, sollte die offene Forderung zum Zeitpunkt der Einstellung der Zahlungen über 10.000EUR liegen ist mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren zurechnen. Sollte der Zahnarzt eine Zahlungsklage einreichen ist es nicht zu vermeiden, dass der Einzelrichter Kenntnis von der laufenden Privatinsolvenz erlangt. Er ist sodann verpflichtet unverzüglich die Akte dem Insolvenzgericht und der Staatsanwaltschaft vor zulegen.
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