Antwort
Beides sind ja wohl unsinnige Antworten.
1. Könnten die Kosten der Ausschlagung der Einkommensbesteuerung entzogen werden. Dann hinge der Vorteil davon ab, wie hoch meine Individuelle Steuer auf 30 € Einkommen ist. Es soll Leute geben, die bezahlen darauf 45 % Steuer, was hier etwa 13,50 € ausmacht.
2. Geht es ja nicht um Erbschaftsteuer, sondern um meine Einkommensbesteuerung. Also um die Frage, ob die Kosten der Ausschlagung mein zu versteuerndes Einkommen mindern.
Ich kenne die Antwort auf die eingangs gestellte Frage nicht. Bin ja hierher gekommen, weil ich dieselbe Frage habe. Klar ist mir nur, dass die beiden Antworten unsinnig sind.