Hallo, es ist so, das keine Spekulationssteuer zu zahlen ist, Einkünfte gleich welcher Art müssen dem Finanzamt angegeben werden. Darunter fällt auch die Einnahme aus dem Verkauf. Als Gegenzug können Aufwendungen, die mit dem Verkauf zu tun haben ebenfalls angegeben werden. Also ordentlich Belege sammeln und aufheben! (Fahrtkosten,Porto, Telefon,Internetkosten, Briefpapier&co.,evtl. Aufmerksamkeiten für die Interessenten, Kopierkosten für Unterlagen usw.)
Ja mit einer Unfall-Zusatzversicherung erhöht sich die Versicherungssumme, wenn der Versicherte einen Unfalltod erleidet. Allerdings sollte auch bei einem Tod, der nicht durch Unfall erfolgt, ein ausreichender Hinterbliebenenschutz bestehen.
Erst mal beim Eigentümer Mangel anmelden und angemessene Zeit zum Austauch lassen. Wenn erfolglos: Stelle die Frage später nochmals.
Hier trifft den Vermieter die Pflicht, die durch normalen vertragsgemäßen Verbrauch entstandenen Verschlechterungen auf seine Kosten zu beseitigen. Ausnahme: Der Mieter hat sich vertraglich zur Übernahme diverser Instandhaltungsmaßnahmen oder Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Als Multi hast Du die Möglichkeit, eine Erwerbsunfähigkeits-Rente zu beantragen, die in den meisten Fällen auch genehmigt werden dürfte. Es ist ohnehin nahezu unmöglich, ein geregeltes Berufsleben, eine Therapie und eventuell auch noch eine eigene Familie unter einen Hut zu bekommen. Die Therapie hilft dann meist nicht viel weiter, da keine Zeit ist, sich auf die besprochenen Dinge zu konzentrieren.
Die EU-Rente ist sicher eine gute Möglichkeit, finanziell einigermaßen unabhängig zu werden und sich auf die Dinge der Therapie zu konzentrieren, jedoch sollte man nicht vergessen, daß die Höhe der Rente abhängig ist von der Zahl der bereits als Angestellter gearbeiteten Jahre. Ebenso werden Kinder mit auf die Berufsjahre angerechnet. Man darf hier also kein Vermögen erwarten, aber in einigen Fällen reicht es durchaus zum Leben.
Die EU-Rente wird zunächst auf Zeit gewährt, erst nach dem dritten erfolgreichen Verlängerungsantrag ist es eine Dauerrente. Um die EU-Rente zu bekommen, muß man sich der Prüfung durch einen Gutachter unterziehen. Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, vorher darüber mit dem eigenen Therapeuten zu sprechen.
Um die EU-Rente zu beantragen, geht man als erstes zur Stadtverwaltung in die Rentenstelle. Dort fragt man nach dem "Antrag auf EU-Rente". Der zuständige Sachbearbeiter füllt den Erstantrag mit dem Antragssteller zusammen sofort aus und schickt diesen Antrag an die entsprechende Rentenversicherungsstelle. Das ist dann je nachdem entweder die BFA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) oder die LVA (Landesversicherungsanstalt für Arbeitnehmer).
Von der jeweiligen Versicherungsanstalt bekommt man daraufhin bescheid, welche Dokumente noch notwendig sind. Das sind im allgemeinen z.B. folgende Dokumente: Zeugnisse (Schulzeugnisse), Lehrzeugnis, Dokumente vom Arbeitsamt, die besagen, von wann bis wann man arbeitslos gewesen ist, Lohnsteuerkarten, Arbeitsverträge, Rentenversicherungsnachweise, Geburtsurkunden der Kinder, Unterlagen über Mutterschutz, Krankengeldunterlagen, Unterlagen vom Sozialamt, Klinikberichte, Therapieunterlagen, Gehaltsbescheinigungen des letzten Arbeitgebers.
Verlangt werden ausdrücklich nur Originale, keine Kopien. Aus diesem Grund sollte man sich auf jeden Fall von jedem Stück Papier, das hin- und hergeht, eine Kopie machen und gut ablegen. Auch um zu vermeiden, daß wichtige Unterlagen verloren gehen, sollten die Originale gut verpackt (nicht in einem Billigumschlag) per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, um auch selbst einen Nachweis darüber zu haben, daß die Unterlagen angekommen sind. Das ist zwar etwas teurer, aber das sollte es schon wert sein.
Darüber hinaus ist ein Attest des Hausarztes notwendig, der bescheinigen muß, daß wiederholte Arbeitsversuche gescheitert sind. Formulierungsbeispiel: "Eine stundenweise Wiedereingliederung in den Beruf mußte wegen Zunahme der Beschwerden wieder abgebrochen werden."
Wenn die Beantragung erfolgt ist, wird parallel zur Bearbeitung der EU-Rente von der jeweiligen Versicherungsanstalt (BFA/LVA) zuerst immer eine Reha (Rehabilitationstherapie in einer Klinik, die die Versicherungsanstalt selbst bestimmt) vorgeschlagen. Geht man darauf ein und führt die Therapie in der Klinik durch, liegt es in der Entscheidung der Klinik, ob sie Dich für arbeitsfähig halten oder nicht. Da dies vermutlich häufiger dahin gehen dürfte, daß eine Erwerbsfähigkeit bescheinigt wird (um das Geld für die Rente zu sparen - oder weswegen suchen die Versicherungsanstalten die Klinik aus?), sollte man sich von vornherein durch einen weiteren ärztlichen Attest bescheinigen lassen, daß Du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, eine Reha anzutreten.
Da alle von Dir angegebenen Ärzte und Therapeuten nun von der Versicherungsanstalt direkt angeschrieben werden, ist es ebenfalls notwendig, diese schriftlich von der Schweigepflicht zu entbinden, da sie sonst natürlich keine Aussagen machen dürfen.
Zwischen 4 bis 8 Wochen wird in der Regel dann ein Gutachter der Versicherungsanstalt gestellt, zu dem man sich hinbegeben muß und der darüber entscheidet, ob die Rente befürwortet wird oder nicht. Wichtig ist, daß man einen Bericht von seinem ambulanten Therapeuten sowie eventuelle Klinikberichte zu diesem Termin mitbringt, die etwas über den Zustand des Patienten aussagen - das macht es für den Gutachter leichter, eine Entscheidung zu treffen und sich ein Bild des Patienten zu machen. Er wird dadurch natürlich nicht beeinflußt... ;-) Auf jeden Fall macht es schon mal einen guten Eindruck.
Dann heißt es warten; bis zur endgültigen Entscheidung können je nach Komplexität der notwendigen Überprüfungen bis zu 12 Monate vergehen, hier ist also Geduld angesagt.
Wenn Du zu Beginn der Antragstellung bereits aufgrund der Beschwerden, wegen der Du die EU-Rente beantragen willst, krankgeschrieben bist, kannst Du das Krankengeld 18 Monate lang ausschöpfen, danach erfolgt die Aussteuerung und man muß sich beim zuständigen Arbeitsamt melden,
Die Rente wegen Erwerbsminderung In einem solchen Fall kann allerdings auch eine volle Rente wegen Erwerbsminderung als sogenannte "Arbeitsmarktrente" bewilligt werden: Die volle Erwerbsminderungsrente wird dann gezahlt, wenn der Arbeitsmarkt für eine Teilzeit-Tätigkeit von 3 bis 6 Stunden Arbeitsvolumen pro Tag verschlossen ist, es also schlichtweg keine entsprechenden Jobs gibt. Eine volle Erwerbsminderung liegt immer dann vor, wenn die Erwerbsfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass auch keine Tätigkeiten von weniger als 3 Stunden täglich verrichtet werden können. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird auch dann bewilligt, wenn im Prinzip zwar eine Erwerbstätigkeit von 3 bis 6 Stunden denkbar ist, aber Einschränkungen vorliegen, die es z. B. unmöglich machen, einen Arbeitsplatz überhaupt zu erreichen.
Rente wegen Erwerbsminderung: Vorsicht, Verweisung! Entscheidend ist bei der seit 2001 geltenden Regelung für die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung, dass jeder nach dem 2.1.1961 geborene Antragsteller auf jede beliebige Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden kann, und der Antrag auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente dann abgewiesen wird. So ist es auch möglich, qualifizierte Fachkräfte auf eine unqualifizierte Tätigkeit zu verweisen: Kann diese unqualifizierte Tätigkeit dann wenigstens 6 Stunden am Tag ausgeübt werden, führt die Verweisung dazu, dass keine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt werden muss. Dabei hat der Rentenversicherungsträger für die Ablehnung der Rente wegen Erwerbsminderung auch keine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen, sondern nur klarzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung grundsätzlich möglich sein könnte.