Ist das ein Verstoß gegen das Bausparkassengesetz? Ist das eine Willkürklausel, wenn es in den ABB steht?

§5 (3) 6 des Bausparkassengesetzes besagt Die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge müssen Bestimmungen enthalten über die Bedingungen, nach denen ein Bausparvertrag geteilt oder mit einem anderen Bausparvertrag zusammengelegt oder die Bausparsumme erhöht oder ermäßigt werden kann.

Ist eine Klausel in den ABB, wonach die Teilung der Zustimmung der Bausparkasse bedarf, eine unzulässige Umgehung dieses Paragraphen ?

Ist eine Klausel in den ABB, wonach die Teilung der