Beide Ehepartner waren bisher selbständig, leisten gemeinsame Einkommensteuervorauszahlung vierteljährlich aufgrund der vorjährigen EK-Steuerberechnung.
Jetzt wird ein Partner angestellt. Einkommensverteilung in etwa 50/50, angestellter Partner zudem Pendler.
Kann für den angestellten Partner die Steuerklasse IV gewählt werden oder muss der zwingend Klasse III nehmen?
Selbständiger Partner würde natürlich weiterhin vierteljährliche EK-Steuervorauszahlungen leisten, möglicherweise würden wir diese vom Finanzamt anpassen lassen. Ebenso ist Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für angestellten Partner vorgesehen (wegen langem Arbeitsweg).
Wir möchten vor allem eine hohe Nachzahlung nach Einreichung der EK-Steuererklärung vermeiden. Etwas weniger Monatsnetto nehmen wir dafür in Kauf. Am liebsten wäre es uns, wenn am Ende des Jahres die Steuerlast möglichst nahe bei ± Null rauskommt.