Es gibt einen europaweiten Datenaustausch, durch den die Krankenkassen von den ausländischen Rentenbezügen ihrer Versicherten erfahren. Mehr dazu hier:

http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/private-rentenversicherung/bezieher-einerauslandsrente-muessen-hoehere-kranken-und-pflegeversicherungbeitraege-zahlen

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Wenn Du eine eigene Glasversicherung hast, dann ist diese zuständig! diese Versicherung haben allerdings die wenigsten Leute. Ansonsten kannst Du ggf. Regressansprüche ggü. dem Hersteller geltend machen, ist sicher auch vom Alter der Duschabtrennung abhängig und ob sie fachgerecht eingebaut wurde. Wenn Sie unter Spannung stand, wegen unsachgemäßem Einbau, dann wird das eher schwierig!

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Wenn Du Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hast, bist Du über die 25 Jahre hinaus kindergeldberechtigt: Schau mal: Generell bist du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berechtigt, Kindergeld zu erhalten. Hast du den Wehr- oder Zivildienst abgeleistet, so kann sich der Anspruch über diese Altersgrenze hinaus verlängern.

Quelle: http://www.master-and-more.de/finanzierung/kindergeld.html

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Unterhaltsforderungen gehen vor, d.h. die Insolvenzgläubiger werden sozusagen zurückgestuft. Allerdings würde ich auf jeden fall den Treuhänder des Insolvenzverfahrens einschalten. Ich bin mir nicht sicher, ob Du das ohne dessen Zustimmung untereichnen darfst. Auf jeden Fall wirkt sich das auf das PI-Verfahren aus, denn die Pfändungsgrenze müsste ja erhöht werden, damit man seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann.

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Wenn Du ein Auto hast, dann brauchst Du gar keine Nachweise, lediglich die Bestätigung der Ausbildungsstätte, dass Du die Fortbildung besucht hast, bzw, die Nachweise über die Zahlung der Kosten für die Fortbildung! Maßgeblich ist auch immer das letzte Autokennzeichen, das Du hast. Du kannst sowohl die Hinfahrt, als auch die Rückfahrt steuerlich geltend machen. Schau mal, dieser Link ist recht hilfreich:

http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuern-fahrtkosten-zur-weiterbildung-sind-voll-absetzbar_aid_547966.html

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Wichtig ist auch ein guter Hausarzt, mit dem Du über Dene Psyche sprichst und der Dir sicherlich hilft bei Anträgen an die Behörden. Alles Gute!

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Welcher Standort anerkannt wrid, das kommt meines Erachtens darauf an, wo der Lebensmittelpunkt liegt und das ist in der Regel dort, wo der Partner wohnt, und man gemeinsame Bekannte, Freunde , Sportvereine hat.

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Bekommst Du für Deine Selbständigkeit auch Elterngeld? Für Selbständige gilt, dass man nicht mehr als 120 Stunden pro Monat arbeiten darf. Man muss dies gegenüber der Elterngeldstelle erklären. Genaueres findest Du hier in diesem Link: http://www.banktip.de/rubrik2/20180/5/elterngeld-fuer-selbststaendige.html Falls Du für Deine Selbständigkeit kein Elterngeld beziehst, bin ich der Meinung, dass Du nichts abgeben musst.

Für das Mutterschaftsgeld gilt, dass es nicht verrechnet wird, mit den Einnahmen aus der nebenberuflich selbständigen Tätigkeit!

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Meines Wissens bieten verschiedene Tarife bestimmte Leistungen an. Wenn Du einen bestimmten Tarif gewählt hast, dann erhältst Du alles Leistungen, die der Tarif enthält. Lischen Müller bekommt also die gleiche Leistung wie Lotti Huber, wenn sie im gleichen Tarif versichert sind!

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Wenn Du folgendermaßen vorgehst, dann musst Du die Zulagen nicht zurückzahlen:

Verkauft man das Haus, für das man die Zulagen erhalten hat, und will man die Förderungen nicht zurückzahlen, muss man die Fördersumme entweder innerhalb eines Jahres in einen Riestervertrag einzahlen oder innerhalb von vier Jahren erneut in eine neue selbst genutzte Immobilie investieren. Interessant, gerade für Ältere, ist die Regelung, dass als Investition in eine selbst genutzte Immobilie auch der Kauf eines lebenslangen Wohnrechts beispielsweise in einem Seniorenheim zählt.

Quelle: http://suite101.de/article/wohnriester-besonderheiten-und-besteuerung-a60836

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Das ist wirklich völliger Schwachsinn! Der Freund irrt sich!Niemand ist verpflichtet die Erklärung elektronisch abzugeben! Wenn man zum Steuerberater geht und der die Erklärung für einen macht - und so läuft es bei den meisten Selbständigen, wird gar nichts elektronisch eingereicht.

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Bei Erhalt ALG1 ist Deine Frau automatisch über die Arbeitsagentur weiterhin gesetzlich krankenversichert. Problematisch wird es erst, wenn sie länger als 1 Jahr keinen neuen sozialversicherungspflichtigen Job findet. Dann wir Dein Einkommen herangezogen für den Versicherung in der GKV.

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Wenn die Maßnahme ärztlich verordnet wird, dann kannst Du sie als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Unter Vorsorgeaufwendung versteht man etwas anderes, siehe hier: http://www.steuertipps.de/lexikon/v/vorsorgeaufwendungen

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Schau mal hier in diesen Link rein: http://ratgeber.immowelt.de/anlage/rendite/marktberichte/artikel/artikel/immobilienmarkt-dresden.html

Loschwitz scheint ein ganz gutes Viertel zu sein. Aber lies am besten mal selbst durch!

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Man kann eben noch Steuervergünstigungen, die nur Verheiratete haben in Anspruch nehmen und bekommt das für das gesamte Jahr rückwirkend angerechnet, z.B. der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse. In welcher Höhe Steuern gespart werden können, hängt von der finanziellen Situation der beiden Ehepartner ab. Im Regelfall ist die Steuerklasse IV ideal. Falls der eine Ehepartner wesentlich mehr verdient, wird der eine Partner in die Steuerklasse III eingestuft, der mit weniger Lohn in die Steuerklasse V. Hier bietet sich ein "Splittin"g an, durch welches die beiden Einkommen auf beide Partner verteilt werden. So kann ein hoher Steuervorteil erwirkt werden. Finanzielle Vorteile entstehen aber gar nicht, wenn beide Ehepartner das gleiche Einkommen besitzen.

Auch benötigt immer nur ein Ehepartner eine Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung. Doppelte Versicherungen sollten gekündigt werden. Um Geld durch Zweitwagentarife zu sparen, sollten auch beide Partner die gleiche Kfz-Versicherung abschließen.

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