Hallo,
ich hatte mich vor kurzem schon einmal erkundigt zwecks doppelter Haushaltsführung wenn der eine Partner in Deutschland wohnt und arbeitet, der andere aber im Ausland wohnt/arbeitet.
Nun habe ich dazu noch einmal eine Frage:
Kann ich eigentlich wählen, wer die doppelte Haushaltsführung anwendet - d.h. der eine im Ausland oder der eine der noch in Deutschland ist?
D.h.: Ich im Ausland --> doppelte Haushaltsführung: kann ich ja nur für die Angaben beim Progressionsvorbehalt anzugleichen (d.h. Abzug der Werbungskosten).
Meine Frau in Deutschland: --> kann sie dann bei der deutschen Steuererklärung die doppelte Haushaltsführung angeben und dort Miete, Verpflegung etc. angeben? (dann würde ich natürlich keine Kosten beim Progressionsvorbehalt einrechnen)
Danke für Eure Hilfe.
Grüße,
Graugnom