Antwort
Wenn Du eine eigene Glasversicherung hast, dann ist diese zuständig! diese Versicherung haben allerdings die wenigsten Leute. Ansonsten kannst Du ggf. Regressansprüche ggü. dem Hersteller geltend machen, ist sicher auch vom Alter der Duschabtrennung abhängig und ob sie fachgerecht eingebaut wurde. Wenn Sie unter Spannung stand, wegen unsachgemäßem Einbau, dann wird das eher schwierig!